Gast Dein Thema - wäre hinzuzufügen , dass jeder jährlich soweit einen Rentenverlauf bekommt , daraus ist zu ersehen wenn etwas fehlt , der Rententräger ist verpflichtet , den Versicherer auf fehlzeiten hinzuweisen , dazu kommt jetzt die Erziehung von Kindern vor 1990 das der Rentenantrag immer bei der Stadt eingereicht werden muss , ist nicht korrekt , man kann sich dort beraten lassen . Gast |
Mitmensch Re: Gut, dass Du - Hallo! Ja, ich finde auch, dass es immer gut ist Zeit zu haben. Wenn auf den letzten Drücker noch Unterlagen besorgt werden müssen ist dies sicher stressig und lästig. Rechtzeitige Info ist da sicherlich hilfreich. Wünsche Dir einen guten Tag! Johanna |
Mitmensch Re: Ein guter Ansatz ... - Lieber Thomas, erst mal danke für´s lesen und Deinen Kommentar. Leider muss ich Dich enttäuschen, recherchieren werde ich da nicht mehr. Es war ein kurze Info über das was ich bei der Rentenberatung erfahren habe. Selbstverständlich gibt es dazu noch mehr zu sagen. Vielleicht magst Du Deine Kenntnisse, Deine persönlichen Erfahrungen berichten. Einen guten Tag wünscht Johanna |
thomasarndt Ein guter Ansatz ... - mehr aber auch nicht. Das Thema selber ist zu komplex ... Beispiel: -Altersrente -Vorgezogene Rente -Erwerbsminderungsrente usw. Außerdem hat man mit einem Rentenausweis in unserer Region Allgäu keine Vorteile bis auf den Zirkus! Würde mich freuen ... wenn das Thema besser recherchiert wird und mehr zu Papier kommt. Ansonsten schon mal ein guter Anfang ... Viele Grüße Thomas Arndt |
Gast Gut, dass Du - mal so unaufgeregt und ohne Emotionen sagst, worauf man als Rentenandwärter schon früh achten sollte. Ich selber habe es so gemacht, und bin gut damit gefahren mich von der allgemeinen "Rentenphobie" nicht anstecken zu lassen, sondern mich um die Vollständigkeit meiner Unterlagen zu kümmern und mich in den regelmäßig angebotenen Rentenberatungsstuden vor Ort richtig beraten zu lassen. Frühzeitig! |
baesta Nicht überall ist die Stadtverwaltung - zusträndig, sondern auch die Kreisverwaltung bzw. es gibt auch eigene Beratungsstellen des Rententrägers. Mit meinem Rentenausweis konnte ich allerdings noch keine Vergünstigung in Anspruch nehmen. Überall, wo ich angefragt habe, hat man bisher stets verneint. Also nix, von wegen Vergünstigungen. Und mit dem Hinzuverdienst ist es auch so eine Sache. Man weiß ja nie, ob nicht das Finanzamt dann noch zuschlägt... LG Bärbel |