Beschreibung
Als Polizist hat man es heutzutage nicht leicht, ganz besonders, wenn Donnerstag ist.
Das wird ein schlechter Tag
Ich hatte schlechte Laune, denn heute war Donnerstag. Donnerstage hasse ich! Mit Sicherheit würde heute ein schlechter Tag werden. Als Polizist hat man es heutzutage ohnehin nicht leicht.
Ein junger Mann namens Klaus Taler sollte von mir verhört werden. Das würde mir bestimmt keinen Spaß machen. Er war schlaksig und hatte langes, blondes Haar. Im Verhörraum begann das Gespräch:
„Dann schildern Sie mir doch einmal, was passiert ist, Herr Taler“, sagte ich. Er antwortete:„Nun, ich hatte gerade meine Wohnung verloren, und hatte kein Bett und nur noch die Kleider, die ich am Leib trug. Von meinem letzten Geld hatte ich mir einen Döner gekauft. Ich war dennoch frohen Mutes und ging so die Fußgängerzone entlang. Da begegnete mir ein armer, alter Mann, dem es wirklich schlecht ging. Er war hungrig. Also schenkte ich ihm meinen Döner.“
„Nun Herr Taler, das ist alles gut und schön. Aber kommen wir zu den wichtigen Dingen.“
„Nach zwanzig Minuten kam mir ein Skinhead entgegen. Der tat mir leid. Es war ja so kalt und er schien zu frieren, vor allem am Kopf. Daher gab ich ihm mein Basecap und…“
„Moment mal. Sie wissen schon, dass es nach Paragraph 55 der Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte bedarf für denjenigen, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet?“
„Ich tat das doch aber unentgeltlich. Es war sozusagen eine Spende.“
„Da kommen wir später darauf zurück. Fahren Sie fort.“
Der nächste Fall
Der junge Mann wurde abgeführt. Als nächste sollte ich eine junge Frau mit einer roten Mütze verhören. Sie musste sich wegen eines Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitungsgesetzes verantworten. Ich hasse Donnerstage!
Es kommt noch schlimmer
„Also nach weiteren zehn Minuten war ich am Steintor angelangt. Da stand eine junge Dame in einem dünnen Kleid, und wollte wissen, ob ich Zeit hätte und mitkommen wollte. Stattdessen gab ich mir meine Flanelljacke, damit ihr warm wurde.“
„Herr Taler, hatten sie diese zuvor gereinigt?“
„Natürlich nicht Herr Polizeiobermeister. Ich trug sie ja am Leib.“
„Also ein weiterer Verstoß und zwar gegen die Hygieneverordnung. Wir werden gleich noch den Paragraphen heraussuchen. Was geschah dann?“
„Ich ging weiter in Richtung Linden. Am Goetheplatz begegnete mir ein weiterer Mann. Er trug eine zerrissene Hose. Aus Mitleid gab ich ihm meine und ging weiter.“
„Nur in Unterhosen bekleidet?“
„Nein, ich trug ja noch mein Hemd. Doch als am Ihmeufer ankam traf ich auf ein altes Mütterchen, das vor Kälte zitterte. Der gab ich mein Hemd, weil ich mir dachte, dass es so dunkel sei, dass mich keiner sieht. Nun hatte ich fast gar nichts mehr. Doch auf einmal fielen die Sterne vom Himmel und es waren lauter blanke 2-Euro-Stücke, als sie auf den Boden ankamen.“
„Das klingt aber nicht sehr glaubwürdig. Ich würde sagen, dass Sie Geld in der Absicht nachgemacht haben, es als echt in Verkehr zu bringen oder sich falsches Geld in dieser Absicht verschafft haben. Ein Verstoß gegen Paragraph 146 Strafgesetzbuch. Was machten Sie mit dem Geld?“
„Ich habe es ausgegeben.“
Jetzt reicht es!
„Aha. Nach Paragraph 147 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer falsches Geld als echtes in Verkehr bringt!“
„Ich war davon ausgegangen, dass es echt ist.“
„Dann haben Sie gegen den Paragraphen 246 des Strafgesetzbuches verstoßen. Ich zitiere: Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
„Das tut mir alles unendlich leid. Das wollte ich nicht.“
„Das wird der Richter beurteilen. Aber sagen Sie mal, Herr Taler. Sind Sie so, wie Sie hier erscheinen sind auf der Straße herumgelaufen? Nur mit der Unterhose bekleidet?“
„Ja, mir blieb ja nichts anderes übrig. Die Geschäfte hatten ja schon zu.“
„Dann kommt noch ein Verstoß gegen Paragraph 183 des Strafgesetzbuches zu, dann das war ja wohl eine exhibitionistische Handlung. Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
„Aber ich habe niemanden belästigt.“
„Das wird sich noch herausstellen. Herr Taler, Sie sind vorläufig festgenommen.“