RogerWright Re: Re: Re: - Zitat: (Original von Alociir77 am 15.09.2012 - 14:53 Uhr) Zitat: (Original von RogerWright am 15.09.2012 - 14:51 Uhr) Zitat: (Original von Alociir77 am 15.09.2012 - 14:47 Uhr) Ihihi, was für ein toller Text. ;) Zurecht den 1.Platz beim Storybattle erreicht. Herzlichen Glückwunsch.. ;) Lg Alociir Wie, ich habe gewonnen? Das ist mir aber neu... Danke für's Lesen und Kommentieren! Also ich glaube nicht, dass ich mich verlesen habe.. hoffe ich.. ;/ Gern geschehen. Lg Alociir In der Tat, es ist so! Wie konnte denn das passieren....Dabrat mir doch einer einen Storch Heinar! |
Alociir77 Re: Re: - Zitat: (Original von RogerWright am 15.09.2012 - 14:51 Uhr) Zitat: (Original von Alociir77 am 15.09.2012 - 14:47 Uhr) Ihihi, was für ein toller Text. ;) Zurecht den 1.Platz beim Storybattle erreicht. Herzlichen Glückwunsch.. ;) Lg Alociir Wie, ich habe gewonnen? Das ist mir aber neu... Danke für's Lesen und Kommentieren! Also ich glaube nicht, dass ich mich verlesen habe.. hoffe ich.. ;/ Gern geschehen. Lg Alociir |
RogerWright Re: - Zitat: (Original von Alociir77 am 15.09.2012 - 14:47 Uhr) Ihihi, was für ein toller Text. ;) Zurecht den 1.Platz beim Storybattle erreicht. Herzlichen Glückwunsch.. ;) Lg Alociir Wie, ich habe gewonnen? Das ist mir aber neu... Danke für's Lesen und Kommentieren! |
RogerWright Re: Ein - Zitat: (Original von Luzifer am 08.09.2012 - 02:44 Uhr) doch sehr amüsanter Briefwechsel zwischen den Doktoranten. Die Worte sind gut eingearbeitet und die zwischenzeitlichen Anspielungen kommen gut rüber. Allein den Satz mit §812 I 1 Alt. 1 BGB finde ich überflüssig, wo doch im Brief zuvor schon Dr. Dödelkopf sagt, dass es die richtige Adresse ist nur der Empfänger ein anderer ist. Im Grunde sollte sich vielmehr Dr. Frauenschläger Gedanken machen, ob er nicht gegen das Briefgeheimniss verstoßen hat, falls das Paket an die Gemahlin adressiert war. Schöne Grüße Luzifer Danke für den Kommentar! §812 I 1 Alt. 1 BGB bezieht sich auf den Anspruch Dödelkopfs zur Herausgabe der abgelehnten Sache. Denn Die Frau gemahlin hat die Schenkung ja erst abgelehnt um die Richtigkeit der Zustellung geheim zu halten. Briefgeheimnisverletzung? Nun in einer Ehe hat jeder Ehepartner das Recht auf eine Persönlichkeitssphäre, die nicht vom anderen durchdrungen werden soll. Das Paket aber war an seine Adresse adressiert, nicht an seine Frau, die hat die bisherigen Pakete aber immer abgefangen, das sollte ich vielleicht noch dazu sagen. Danke für die Hinweise, aber ich hoffe, die Unklarheiten wurden jetzt beseitigt. Bei weiteren Anmerkungen, bitte Kommentar hinterlassen! |
Luzifer Ein - doch sehr amüsanter Briefwechsel zwischen den Doktoranten. Die Worte sind gut eingearbeitet und die zwischenzeitlichen Anspielungen kommen gut rüber. Allein den Satz mit §812 I 1 Alt. 1 BGB finde ich überflüssig, wo doch im Brief zuvor schon Dr. Dödelkopf sagt, dass es die richtige Adresse ist nur der Empfänger ein anderer ist. Im Grunde sollte sich vielmehr Dr. Frauenschläger Gedanken machen, ob er nicht gegen das Briefgeheimniss verstoßen hat, falls das Paket an die Gemahlin adressiert war. Schöne Grüße Luzifer |
Gast Re: Re: Mein persönlicher Favo - 'Groß' bin ich nicht, eben nur ein (Gast-)Leser. MfG Zitat: (Original von RogerWright am 07.09.2012 - 14:49 Uhr) Zitat: (Original von Gast am 07.09.2012 - 14:04 Uhr) Dieser Briefwechsel stellt alles bisher Gelesene i.R.d. Storybattles 17 in den Schatten. Chapeau! :))) danke, großer oder große Unbekannte/Unbekannter! |
RogerWright Re: Mein persönlicher Favo - Zitat: (Original von Gast am 07.09.2012 - 14:04 Uhr) Dieser Briefwechsel stellt alles bisher Gelesene i.R.d. Storybattles 17 in den Schatten. Chapeau! :))) danke, großer oder große Unbekannte/Unbekannter! |