EINSCANNEN
& KOPIEREN IN
DER SCHULE
REGELN UND
PRAXISFRAGEN
EINSCANNEN &
FOTOKOPIEREN:
Einfache Regeln für
die Schulen
Für digitale und analoge Vervielfältigungen in der Schule gelten klare Regeln. Sie
werden hier in zwei Kapiteln dargestellt. Das erste behandelt die digitale Kopie,
also das Einscannen und Abspeichern, das zweite das traditionelle Fotokopieren.
Diese Broschüre als PDF zum
Download und viele weitere
Informationen rund um das
Einscannen & Kopieren in der
Schule finden Sie auf
www.schulbuchkopie.de
Die Rechtslage ist komplex. Daher haben die Länder gemeinsam mit den Bildungsund Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und
Musikedition sowie der PMG
Presse-Monitor GmbH klare und pragmatische Regelungen geschaffen.
Die Lehrkräfte profitieren hiervon doppelt: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel und Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit.
Die Regeln
Einscannen,
Speichern &
Weitergeben
Lehrkräfte wollen für ihren
Unterricht häufig Auszüge aus
Schulbüchern, Romanen oder
Zeitungen einscannen und im
Unterricht z. B. via Whiteboard
oder Beamer nutzen. Diese Scans
oder Digitalisate stellen digitale
Kopien dar.
Die Herstellung und Nutzung
solcher Kopien hat für Autor/
-innen und Verlage
wirtschaftliche Konsequenzen,
besonders für die Verlage, die
ihre Werke ausschließlich für die
Schule herstellen.
Insofern müssen klare Regeln
gelten, die den Interessen beider
Seiten gerecht werden. Für das
Einscannen und A
bspeichern
gelten deshalb einfache
Grundsätze.
Für den eigenen Unterrichts
gebrauch können Lehrkräfte
aus Druckwerken, die ab 2005
erschienen sind, einscannen:
>
>
Bis zu 15 %, jedoch nicht mehr als
20 Seiten. Das gilt für alle Printmedien,
d. h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte,
Sachbücher, Musikeditionen und
belletristische Werke.
Kleine Werke sogar vollständig.
Vollständig eingescannt werden können
– e? inzelne Pressebeiträge,
–M
? usikeditionen (Noten/Liedtexte) mit
maximal 6 Seiten,
– s? onstige Schriftwerke (außer Schulbücher und
Unterrichtsmaterialien) mit
maximal 20 Seiten,
– a? lle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen, sowie
– v? ergriffene Werke (außer Schulbücher
und Unterrichtsmaterialien).
Dazu gilt:
1.
3.
Zu den Digitalisaten ist
stets die Quelle anzugeben
(Autor, Buchtitel, Verlag,
Erscheinungsjahr und
Seite).
Die Lehrkräfte können die
Scans für ihren eigenen
Unterrichtsgebrauch verwen
den, indem sie diese
– d? igital per Mail an ihre Schüler/
-innen für den Unterrichtsgebrauch
(einschließlich der Unterrichtsvorund
-nachbereitung) weitergeben;
– a? usdrucken und die Ausdrucke an
die Schüler/-innen ihrer Klasse
verteilen;
– f? ür ihre Schüler/-innen über PCs,
Whiteboards und/oder Beamer
wiedergeben und
– i? m jeweils erforderlichen Umfang
abspeichern, wobei auch ein
Abspeichern auf mehreren
Speichermedien gestattet ist (PC,
Whiteboard, iPad, Laptop etc.),
solange Zugriffe Dritter jeweils
durch effektive Schutzmaßnahmen
(z. B. Passwortschutz)
ausgeschlossen sind.
2.
4.
Aus einem Werk kann
pro Schuljahr und Klasse
nur einmal in dem dar
gestellten Umfang ein
gescannt werden.
Zulässig sind Scans für
den Schulunterricht
(Pflicht-, Wahlpflichtoder Wahlunterricht) und
für Prüfungszwecke.
Scans für den Schulchor,
das Schulorchester oder
-bands usf. sind nicht
erlaubt (es sei denn, im
Rahmen des Unterrichts).
Was geht
und was geht
nicht?
Kann ich zu Hause ein Kapitel aus einem
Schulbuch einscannen, auf meinem Laptop
speichern und meinen Schüler/-innen in der
nächsten Unterrichtsstunde via Whiteboard
zeigen?
Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später erschienen ist und das Kapitel nicht mehr als 15 %
des Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst.
Darf die Lehrkraft den Schüler/-innen das eingescannte Kapitel per E-Mail schicken, damit
diese das Kapitel für die nächste Unterrichtsstunde zu Hause vorbereiten?
Ja. Wenn das Schulbuch
2005 oder später erschienen ist und das Kapitel nicht mehr als 15 %
des Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst.
Ich möchte aus einem Schulbuch heute 15 %
einscannen, den Schülerinnen und Schülern
per Mail schicken und eine Woche später weitere 15 % aus demselben Buch scannen und
den Schülern über
Whiteboard präsentieren.
Geht das?
Nein. Aus einem Werk dürfen nur einmal
pro Schuljahr und Klasse bis zu 15 % des Schulbuches (aber max. 20Seiten) eingescannt werden.
Ist es möglich, einen von mir eingescannten
Auszug aus einem Mathematikbuch für jeden
Schüler auszudrucken und in der Klasse zu
verteilen?
Ja. Solange das Lehrwerk 2005 oder später erschienen ist und das Kapitel nicht mehr als 15 %
des Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst.
Weitere Informationen und Antworten auf
viele Praxisfragen zum Fotokopieren in Schulen,
zur digitalen Nutzung und zum Abspeichern von
Werken finden Sie unter www.schulbuchkopie.de.
Dort steht auch dieses Poster zum kostenlosen
Download bereit.
– ?Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die
Lizenzbedingungen des Verlages.
– ?Bei abgespeicherten Scans muss ein ein Zugriff Dritter mit effektiven
Mitteln ausgeschlossen werden.
– ?Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien und Scans für ihren eigenen
Unterrichtsgebrauch nutzen.
– ?Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) können vollständig kopiert/
gescannt werden. Kleine Werke sind z. B. Noten mit max. 6 Seiten;
Pressebeiträge, Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
– ?Lehrkräfte können 15 %,
maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes
kopieren und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, einscannen.
Die Faustregeln
FOTOKOPIEREN
UND EINSCANNEN
Darf ich kleinere Auszüge aus Schulbüchern
mit Bildern und Tabellen einscannen und für
eigene Zwecke auf dem Schulserver speichern?
Ja. Solange das Schulbuch 2005 oder später erschienen ist, das Kapitel nicht mehr als 15 % des
Schulbuches (aber max. 20 Seiten) umfasst und
der Scan für den eigenen Unterrichtsgebrauch
vorgesehen ist. Das Dokument muss gegen den
Zugriff Dritter (auch anderer Lehrkräfte) geschützt werden (z. B. Passwortschutz) und darf
nicht über das Internet abrufbar sein.
Was ist mit Bildungs- und Lernsoftware?
Wenn die Schule eine entsprechende Lizenz
erworben hat, kann die Software auf dem Schul
server abgespeichert werden.
Für wen gelten die in dieser Broschüre dargestellten Regeln eigentlich?
Die Regeln gelten für sämtliche Lehrkräfte an
staatlichen, kommunalen oder privaten Schulen
im Sinne der Schulgesetze der Länder (einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens).
Was meint denn „eigener Unterrichtsgebrauch“?
Das meint den Unterricht der einzelnen Lehrkraft mit ihren eigenen Klassen, Kursen oder
Lerngruppen und auch den
Vertretungsunterricht. Folglich können die gescannten Werkteile
nur für eine bestimmte Klasse gespeichert und
von ihr genutzt werden.
Was ist unter einer Musikedition zu verstehen?
Hierbei handelt es sich um Notenausgaben sowie
um Liedtexte und zwar unabhängig davon, ob
die Edition ausschließlich Noten (bspw. Partituren),
ausschließlich Liedtexte oder Noten und
Liedtexte umfasst.
Warum kann ich nur Auszüge aus Werken, die
ab 2005 erschienen sind, scannen und digital
nutzen?
Weil die Verlage bei älteren Büchern häufig nicht
über die digitalen Rechte verfügen. Deswegen
gelten die Regeln nur für Werke ab 2005.
Mehr Fragen und Antworten ...
gibt es auf www.schulbuchkopie.de
Die Regeln
Wie
lauten
die Regeln?
Die Fotokopie
Für das Kopieren aus
Schulbüchern und anderen
Druckwerken gelten ebenfalls
einfache Regeln. Dabei dürfen die
Fotokopien Schulbücher und
sonstige Unterrichtsmaterialien
nicht ersetzen. Die Lehrkräfte
sollen Kopien gleichwohl in
einem sinnvollen Umfang nutzen
dürfen.
Für den eigenen Unterrichts
gebrauch können Lehrkräfte
aus Druckwerken analog in
Klassenstärke fotokopieren:
>
>
Bis zu 15 %, jedoch nicht mehr als
20 Seiten. Das gilt für alle Werke,
d. h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte,
Sachbücher, Musikeditionen und belletristische Werke.
Kleine Werke sogar vollständig.
Vollständig eingescannt werden können
– ?Pressebeiträge,
– Musikeditionen mit maximal
6 Seiten,
– s? onstige Druckwerke (außer Schulbücher und Unterrichtsmaterialien) mit
maximal 20 Seiten,
– a? lle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen sowie
– v? ergriffene Werke (außer Schulbücher
und Unterrichtsmaterialien).
Dazu gilt:
1.
3.
Auf den Kopien ist stets
die Quelle anzugeben
(Autor, Buchtitel, Verlag,
Erscheinungsjahr
und Seite).
Zulässig sind Kopien für den
Schulunterricht (Pflicht-,
Wahlpflicht- oder Wahlunter
richt) und für Prüfungszwecke.
Fotokopien für den Schulchor,
das Schulorchester oder
-bands usf. sind nicht erlaubt
(es sei denn, im Rahmen des
Unterrichts).
2.
Aus einem Werk darf
pro Schuljahr und Klasse
nur einmal im genannten
Umfang (15 %, aber
max. 20 Seiten) kopiert
werden.
Was geht
und was geht
nicht?
Ist es zulässig, einen Auszug aus einem Roman
zu fotokopieren?
Ja – und zwar bis zu 15 % des Romans, maximal
aber 20 Seiten. Ist der Roman 300 Seiten stark, so
können bis zu 20 Seiten kopiert werden (und
nicht 45 Seiten).
Darf ich auf dem Schulkopierer ein Bild aus einem Schulbuch kopieren und an die Schüler
verteilen?
Ja.
Aus einem Arbeitsheft mit 24 Seiten will ich 8
Seiten für meinen Unterricht fotokopieren.
Geht das?
Nein. Arbeitshefte sind Unterrichtsmaterialien.
Sie werden eigens für den Unterrichtsgebrauch
hergestellt. Daher gilt die 15 %-Grenze. Aus dem
Arbeitsheft können deshalb
etwas mehr als 3 Seiten kopiert werden.
Ich brauche einen Artikel aus einer Zeitung,
darf ich diesen für meine Schüler in Klassensatzstärke kopieren?
Ja.
Darf ich Artikel aus einer pädagogischen
Fachzeitschrift auch für meinen eigenen Gebrauch kopieren?
Ja, solange es sich nur um einen Artikel handelt.
Mehrere Artikel aus derselben Fachzeitschrift
dürfen für den eigenen Gebrauch nicht kopiert
werden. Aber Achtung: Das Einscannen solcher
Artikel für den eigenen Gebrauch ist nicht gestattet, denn die Beiträge dienen zumindest mittelbar einem eigenen beruflichen Zweck.
Kann ich eine Schullektüre, d. h. die Lektüreausgabe eines
Schulbuchverlages, komplett
fotokopieren?
Nein. Schullektüren sind Unterrichtsmaterialien.
Daher gilt die 15 %-Grenze.
Was ist, wenn ich aus einem Schulatlas Kopien
einer Karte brauche?
Auch aus einem Schulatlas dürfen bis zu 15 %
(max. 20 Seiten) kopiert werden. Insofern ist die
Kopie einer Karte aus einem Schulatlas möglich.
Was heißt „Klassensatzstärke“?
Damit sind alle Schülerinnen und Schüler einer
Klasse oder eines (Oberstufen-)Kurses gemeint.
Für diese darf in dem genannten Umfang kopiert
werden.
Aus welchen Werken darf ich bis zu 15 % bzw.
maximal 20 Seiten fotokopieren?
Aus allen denkbaren
Druckwerken und somit
auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Hierzu zählen z. B. auch Kursmaterialien für die Oberstufe und Arbeitshefte.
Ich möchte im Unterricht ein Kapitel aus einem in Spanien erschienenen Sachbuch oder
Lehrwerk nutzen. Geht das?
Auch aus ausländischen Druckwerken dürfen
Kopien für den Unterricht
gefertigt werden. Hier
gilt ebenfalls die 15 % (aber max. 20 Seiten)-Regel.
Kleine Werke dürfen auch ganz kopiert werden.
Etwas anderes gilt allerdings für im Ausland erschienene Schulbücher und Unterrichtsmaterialien. Aus diesen kann leider nicht kopiert werden, da die ausländischen Schulbuchverlage dies
nicht gestattet haben.
Darf ich ein Lied für den Unterricht kopieren?
Ein Lied (mit oder ohne Noten) ist ein geschütztes Werk. Es darf grundsätzlich vollständig kopiert werden.
Ich möchte aus einer Liedersammlung mit 80
Seiten kopieren. Wie viele Seiten darf ich vervielfältigen?
Liedersammlungen bis zu 6 Seiten dürfen ganz
kopiert werden. Haben sie mehr Seiten, so dürfen
bis zu 15 % (aber max. 20 Seiten) vervielfältigt
werden.
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Stand: September 2020