Vorbemerkung
Vor Gericht sind alle gleich!
Ein Grundsatz, der zu Lachsalven reizt.
Hier ein Beispiel. Es handelt sich nicht etwa um Hartz IV Empfänger, denn die werden offensichtlich gesondert als Untermenschen behandelt.
Nein, es geht um Steuerhinterziehung und angemessener Strafe.
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gleichheit
Ein Prozess schwappte intensiv 2014 in die Öffentlichkeit. Die Steuerhinterziehung eines gewissen Uli Hoeneß, seines Zeichens damals Vorstand und Präsident von Bayern München und noch viel lukrativer stellvertretender Vorstandsvorsitzender von der Bayern München AG (Anteilseigner FCB e.V. + Adidas AG + Allianz SE + Audi AG), wurde vor Gericht verhandelt.
Abgesehen von seinen zahlreichen Manager Posten wurde er außerhalb der unzähligen Erfolge seines Vereins darüber hinaus geehrt: Bayerischen Sportpreis (2006), den Bambi (2009) und den Zivilcouragepreis der Stiftung „Bündnis für Kinder“ (2010).
Vorbildlich der Herr! Und damit mir nicht nachgesagt wird, dass ich über einen Menschen herziehe. Uli Hoeneß ist ein begnadeter Manager für den FCB! Er sah die Wichtigkeit der Medien voraus und bescherte dem FCB (natürlich auch der Bayern München AG) einmalige Geschäfts- und Sporterfolge, denn auch bei dem teuren Spielerkarussel hatte Hoeneß ein begnadetes Händchen.
Nun zu dem angesprochenen Prozess. Die Staatsanwaltschaft erhob Klage wegen Steuerhinterziehung. Grundlage war eine CD eines Schweizer Bankiers, der aussagte: „Ich konnte es nicht mehr ertragen dass Hoeneß von Fairness, Ehrlichkeit und sozialem Engagement schwadroniert und gleichzeitig
ungeheure Summen dem deutschen Fiskus, also der Allgemeinheit unterschlägt.“
Die Staatsanwaltschaft vermutete auf Grund dieser Beweise eine Hinterziehung von ca. 400 Millionen Euro. Hoeneß spekulierte z.Teil sehr erfolgreich an der Börse, natürlich im großen Stil, Millionen und Abermillionen. Zum Teil offeriertem ihm die Banken sozusagen als Spielgeld Millionen. Außerdem, das ist meine Meinung, dürften gewisse Insiderinformationen an das Ohr des Herrn Hoeneß gedrungen sein.
Einmalig im deutschen Recht ist die vollkommene Straflosigkeit bei vorzeitiger Selbstanzeige. Es bleibt theoretisch strafbar, aber eben ohne Strafe. Das gibt es nirgendwo sonst im Rechtsgefüge. Strafmildernd ja, aber
nicht straflos. Wer sind denn nun diejenigen, die so gerne die Steuern prellen. Der kleine Normalbürger jedenfalls nicht, denn dem schaut das Finanzamt direkt bis in die Unterwäsche, obwohl er gar keine großartigen Möglichkeiten der Steuerhinterziehung hat. Bei reichen Mitbürgern, da fehlen angeblich die geeigneten Beamten, sozusagen ein seit Jahrzehnten unvermeidlicher Engpass an Manpower.
Jedenfalls versuchte sich Hoeneß selbst im Januar 2013 anzuzeigen, als es bereits zu spät war, denn da war bereits eine Untersuchung gegen ihn im Gange. Damit war die vollkommene Straflosigkeit dahin.
Es fand schließlich der Prozess am 10.März 2014 statt. Am ersten Tag erhob sich Herr
Hoeneß geläutert und zitterte voller Schuldgefühl. Er habe 18 Mio. € Steuer hinterzogen und es tue ihm sehr leid. Sein Verteidiger W.Feigen hatte erst 14 Tage vor Prozessbeginn der Staatsanwaltschaft 82.000 Seiten um die Ohren gehauen. Trotz Überstunden (überflüssige Kosten für den Steuerzahler) konnte man sich nur oberflächlich durchwursteln. Nicht nur, dass der Verteidiger die Staatsanwaltschaft wie lästige Schuljungen monatelang hingehalten hatte, auch der Richter Rupert Heindl hätte nur den Prozesstermin verschieben müssen bis alle Tatsachen durchleuchtet gewesen wären. Das geschah nicht.
Verteidiger Feigen (u.a. Mandanten: Jürgen Fitschen, Klaus Zumwinkel oder Wendelin
Wiedeking, die allesamt erstaunlich milde davon kamen) donnerte während des Prozesses seinen lieben Hoeneß an: “Erzählen sie doch keinen vom Pferd! Jetzt rede ich!“
Sie werden verstehen, dass dieser ganze Prozess meiner Meinung nach wie ein Komödienstadl aufgezogen war. Die Rechnung ging offensichtlich auf. Den Beamten blieb gar nicht genügend Zeit das ganze Ausmaß der Hinterziehung zu ergründen. Die Beamtin des Finanzamtes berichtete von der oberflächlichen Durchsicht, soweit dies überhaupt in der kurzen Zeit möglich war. „Unter mehr als großzügiger Auslegung gegenüber dem Angeklagten verbleiben immer noch mindestens 27,2 Mio.
€ Steuerhinterziehung.“
Klatsch, zack, nach vier Tagen war die Sache im Kasten. Hoeneß hatten 15 Jahre Knast gedroht. Urteil: nominal 3,5 Jahre Haft. Frau Merkel (hält offensichtlich jeden für vollkommen verblödet) nötigte dem Herrn Hoeneß bundesweit öffentlich Respekt ab, dass er nicht in Revision ging und die Haftstrafe hingenommen hätte. Dies tut man allerdings nur, wenn die Staatsanwaltschaft verspricht ebenfalls nicht in Revision zu gehen und das war unendlich wichtig.
Es bleibt bei der Hinterziehung von 27,2 Mio. €. Für alle Zeiten vom Tisch. Hoeneß hätte unter Verblödung gelitten hätte er eine Revision riskiert. Es wäre unwahrscheinlich, dass das Bundesgericht derart fahrlässig mit
der Steuerhinterziehung umgegangen wäre. Das ganze Ausmaß wäre vielleicht aufgedeckt worden.
Wo blieb denn eigentlich die CD des Schweizer Bankiers, die wohl 400 Mio. € Hinterziehung belegt hätte? Die Aussage von diesem Bankier selbst? Er verschwand aus der Öffentlichkeit und ich vermute, dass sein Köfferchen voll gepackt war, damit er schließlich sein Mundwerk hielt. Außerdem hätte es mich als Richter beleidigt, weil Herr Hoeneß selbst im Gerichtssaal gelogen hatte (18 Mio. €), dass sich die Balken bogen. Von Einsicht ist dies meilenweit entfernt.
Hoeneß zahlte schließlich rund 42 Mio. €. (Hinterziehungsbetrag + Strafe).
Nun zu den dreieinhalb Jahren Haft, zu dem
der ach so noble Herr verurteilt wurde. Vereinbart wurde von vornherein, sozusagen unter der Hand:
Schon nach ein paar Monaten könne er in „offenen Vollzug“ wechseln, vorausgesetzt der FCB würde ihm eine Stelle (Arbeit?) anbieten. Der FCB hat noch nie jemanden im Stich gelassen (rettete z.B. Gerd Müller vor dem Schuldenberg und vor seiner Alkoholsucht). Heißt: Ab da könne der Uli im komfortablen Freigängerhaus übernachten und könne ansonsten tun und lassen was er will.
(keine Auswärtsspiele und keine Abendspiele besuchen). Spätestens nach der Hälfte der Zeit gibt es dann den „finalen Freigang“. Zu Deutsch: Haft ade nach 21 Monaten.
Auch die ursprüngliche Gefängniszelle teilte er
sich mit einem ausgesucht braven Insassen, der wegen einer Kleinigkeit saß (45 qm!)
Nehmen wir einen gewissen Mr. Biggs. Mehr als 32 Jahre lang verfolgte ihn Scotland Yard über den gesamten Erdball, weil der damalige, berühmte Postraub (08.08.1963) rund 5 Mio. € (nach heutiger Rechnung) Beute eingebracht hatte.
Spaßeshalber nehmen wir an, dass an den 400 Mio. € € Hinterziehung des Herrn Hoeneß doch etwas dran wäre, dann wäre sein Reingewinn 400 Mio. – 42 Mio. – 50 Mio.(? für Verteidiger) -10 Mio. (?für den Banker samt seiner CD)= ca. 300 Mio. €.
Nun gut, jedenfalls bekommt man in
Deutschland für eine Steuerhinterziehung von 28 Mio. € ein paar Monate Knast, dann offenen Vollzug und nach 21 Monaten völligen Freigang.
Vor kurzem las ich von einem gewissen Herrn Felix Sturm, seines Zeichens erfolgreicher Boxer, immerhin mehrfacher Weltmeister der WBO, WBA und IBF. Er kannte weder den Vorstand von VW, saß nicht neben der Kanzlerin im Stadion in der VIP Lounge und zählt nicht wichtige Manager zu seinen Freunden. Überhaupt ist Boxen eben primitiv, so dachte sich wohl der Richter. Und deshalb regnete es auch eine saftige Strafe wegen der Steuerhinterziehung und versuchten Steuerhinterziehung in Höhe von 1 Mio. €.,
nämlich 3 Jahre Haft ohne Bewährung. Allerdings wäre nach 18 Monaten offener Vollzug und dann Freigang möglich. Sturm wurde gleichzeitig auch wegen Körperverletzung verurteilt, da er bei seinem Kampf angeblich gedopt war. Der Weltverband WBA hatte aber seine Sperre revidiert, weil es Unregelmäßigkeiten bei dem Nachweis des Dopings gegeben hatte. Außerdem machten die vermuteten anabole Steroide weder den Boxer kampf- oder schlagkräftiger, also ging kein Gefährdungspotential von Sturm aus.
Irgendwie, so entsteht der Eindruck wollte der Richter es dem Sturm zeigen. Kein Wunder, dass Sturm in Revision geht. Er muss keine Angst haben, dass noch mehr aufgedeckt werden könnte. Offensichtlich ist jedenfalls,
dass die Verurteilung wegen Körperverletzung nicht haltbar ist.
Nun garantiert ein Rechtsstaat keine absolute Gerechtigkeit, aber ein gewisses Maß an Rechtsempfinden darf doch erwartet werden.
Und sie? Verstehen sie dieses Gemauschel? Ich vermute, auch hinsichtlich der Hartz IV Behandlung , dass Deutschen Gerichten ihr Staatsauftrag gem. Grundgesetz sehr entglitten ist.