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Brief an die Bundeskanzlerin und Abgeordnete des Bundestages

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"Brief an die Bundeskanzlerin und Abgeordnete des Bundestages"
Veröffentlicht am 09. Januar 2020, 12 Seiten
Kategorie Sonstiges
© Umschlag Bildmaterial: Schnief
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Brief an die Bundeskanzlerin und Abgeordnete des Bundestages

Brief an die Bundeskanzlerin und Abgeordnete des Bundestages

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages, mit der Verabschiedung Ihres Gesetzes zur Zuzahlung der Angehörigen, deren Eltern zum Pflegefall wurden und eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich werden, empfinde ich als Witz. Pflegekräfte fehlen zurzeit in sämtlichen Einrichtungen, egal ob in den Krankenhäusern oder den Pflegeheimen. Gerade in einem Pflegeheim hat eine Pflegekraft Schwerstarbeit zu leisten, jedoch nicht nur sie, sondern alle

Personen, die ihre Angehörigen in den eigenen vier Wänden pflegen. Viele Familien müssen diese Pflege allein aus finanziellen Gründen übernehmen, die Heimkosten übersteigen bei weitem die Renten der Pflegepersonen. Wenn die Kosten des Heimes nicht aufgebracht werden, muss sonst sämtliches Hab und Gut schnellstmöglich veräußert werden, meist noch unter ihrem wahren Wert. Zudem ist es dann so, dass sämtliche Nachkommen auf ihr Erbe verzichten müssen. Sie entziehen Ihnen ihr Erbe, vielen Dank sagen nun viele. Dafür haben unsere Eltern ihr Leben lang gebuckelt und auch wir mussten auf vieles

verzichten. Nach Ihrer Verabschiedung des Gesetzes wurde durch die Presse der Bevölkerung mitgeteilt, dass keine Unterhaltszahlung für die Kinder bis zu einem Einkommen von 100.000,00 € verlangt wird, jedoch niemand sagte, dass alle Einkommen im Haushalt des Unterhaltpflichtigen Kindes zusammen veranschlagt werden, somit eine Milchmädchenrechnung für viele Betroffene, sobald noch erwerbstätige Kinder mit daheim leben. Es hat schon etwas Gutes, dass die Pflegekasse für einen Teil der häuslichen Pflege aufkommt, trotzdem müssen sich

gerade diese Menschen als billiges Pflegepersonal vorkommen, da sie Arbeiten übernehmen und die Entlohnung weit unterhalb des Mindestlohnes liegt. Ein Beispiel, eine Familie übernimmt teilweise die Pflege ihrer Mutter mit einem Pflegegrad 3, welche aber nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Alle Familienmitglieder sind berufstätig, eine Person halbtags. Die Familie hat einen Antrag für Sachleistung in Form einer professionellen Pflege bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt worden. Nun konnte ein Pflegedienst beauftragt werden, der zumindest die Grundpflege sicherstellt. Doch zu ihrem

Entsetzen müssen sie feststellen, der Pflegedienst kommt nur morgens ausschließlich zur Pflege. Die bewilligte Sachleistung für die prof. Pflege durch den Pflegedienst rechnet gleich mit der Pflegekasse ab. Der Pflegedienst erhält dann zurzeit rd. 1.298,00 € im Monat. Wie natürlich in den meisten Familien, bleibt die restliche Unterstützung bei einer Person hängen. Das bedeutet für die so genannte Pflegekraft und gleichzeitige Haushaltshilfe, dass sie vor ihrem eigentlichen Broterwerb, das Frühstück richtet, nach ihrem Halbtagsjob fürs Mittagessen, den Einkauf, die Arztbesuche, die

Medikamentenzusammenstellung, die Anträge und sonstiges zuständig ist. Am Abend erfolgt die Kurzwäsche und Hilfestellung beim zu Bett bringen. Sicher bekommt die Pflegeperson von der Pflegekasse einen Entlastungsbeitrag von 125 €/Monat, der Zweckgebunden ist, z. B. für eine Haushaltshilfe, doch diese muss über eine Organisation angestellt werden, Verwandte zählen nicht. Fazit 4 Stunden im Monat für eine Putzhilfe. Doch wer macht den Rest, wie Waschen, bügeln, Kochen etc. Wenn man keinen Pflegedienst beauftragt und auch die Grundpflege durch die

Familie erbracht wird, erhält die Pflegeperson zum Ausgleich eine Vergütung in Höhe von 545 €/ Monat für einen 24 Std. – Arbeitstag. Die Pflegekraft muss ja ständig in Rufbereitschaft stehen. Doch durch die Wählung der Sachleistung, sprich die Beauftragung des Pflegedienstes erhält die familiäre Pflegekraft und Haushaltshilfe keinen Cent. Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, dass diese Person sämtliches Sozialleben verliert, abendliche Veranstaltungen sind nicht wahrnehmbar oder mit weiteren Kosten verbunden, da ja ein Pflegedienst dann diese Aufgabe übernehmen muss.

Nochmals zurück zu dem Beispiel, die Pflegeperson bezieht eine Rente von ca. 1.000,00 € im Monat, da bleibt nicht viel übrig, egal ob eigene Wohnung oder ein eigenes Haus, denn dafür fallen im Monat (Miete und Nebenkosten) Kosten in Höhe von einem Minimum von rd. 600,00 € an, dazu kommen Hausnotrufkosten, Medikamentenzuzahlungen, Pflegemittel, Inkontinenzmittel und sonstiges, nochmals rd. 150 € Kosten dazu. Die Pflegekasse bewilligt zwar Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Pflegehandschuhe, Einlagen fürs Bett, Desinfektionsmittel in Höhe 40 € und technische Hilfen, wie Rollstuhl, Rollator, Toilettenstuhl, doch mit einer

Eigenbeteiligung von 10 % einmalig, sowie Leihweise Pflegebett. So verbleiben noch rd. 350 €, für Lebensmittel, Haushaltreinigungsmittel, Frisör, Fußpflege und Kleidung. Erfreulich ist, da ja die wenigsten Wohnungen senioren- oder behindertengerecht ausgestattet, das die Pflegekasse nach Vorlage eines Angebots Zuschüsse beantragen, Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.000,00 € pro Vorhaben (Bad, Handlauf, Haltegriffe, Treppenlift) Durch die Pflegekasse wird zwar eine Kostenübernahme für einen Teil in Form von Kurzzeitpflege (Verhinderungspflege)

übernommen, damit die häusliche Pflegeperson Urlaub machen kann, doch ehrlich es entstehen Kosten von rd. 130,00 €/Tag und die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil. Um solche Rücklagen zu bilden, bedarf es eine monatliche Rücklage von ca. 100,00 € /Monat. Wovon stellt sich hier die Frage? Ganz herzlich möchte ich Sie einladen, diesen Dienst, sprich die Pflege, einmal für einige Tage zu übernehmen, Sie gewinnen und erhalten einen ganz anderen Einblick und eine Vorstellung, welche Leistungen die Pflegekräfte

tagtäglich leisten. Besuchen Sie Pflegeheime oder Krankenhäuser, so für ein bis zwei Tage, denn dort ist eine Pflegekraft für rd. 15 Pflegepersonen zuständig. Mit freundlichen Grüßen Schnief

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MerleSchreiber Pflegeleistungen - da gäbe es viel dazu zu schreiben, Manuela. Du hast einen guten Überblick gegeben, was mir fehlt ist die Möglichkeit der Kombinationspflege, die aber in der Praxis sehr häufig gewählt wird.
Die Kosten des Hausnotrufs (leihweise) müssen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit übernommen werden, Voraussetzung: Antrag mit Begründung der Notwendigkeit. Ab einer mittleren Inkontinenz muss die Krankenkasse die Kosten für die Inkontinenzhilfen übernehmen. Eigenbeteiligung im Monat: 10,00 €, Voraussetzung: Ärztl. Verordnung. Dann wollte ich noch auf die Möglichkeit der Aufbesserung der Rentenbezüge für die Pflegeperson hinweisen. Die Pflege (ab Grad 2) muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Hierbei muss man allerdings die Berufstätigkeit auf 30 Stunden pro Woche begrenzen. Was aber eh notwendig ist, denn keiner kann eine Vollzeitbeschäftigung und die Pflegetätigkeit unter einen Hut bringen. Übrigens kann man auch den Betrag der Verhinderungspflege zu 100 % = 1.612.-- /Jahr und den Betrag der Kurzzeitpflege zu 50 % = 806.-- €/Jahr dem Entlastungsbetrag (hauswirtschaftliche bzw. Betreuungsleistungen) zurechnen. Viele lassen diese Beträge verfallen, dies passiert automatisch im Juni des Folgejahres.
Ich sehe als allergrößtes Problem den bandenmäßig organisierten Missbrauch der Pflegeversicherung an.
Liebe Grüße, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
schnief Liebe Merle,
Ich danke dir ganz herzlich, du hast mir sehr geholfen und ich werde direkt noch einige Anträge stellen, z. B. die 50 % für die Kurzzeitpflege, umzuwandeln in den Entlastungsbeitrag. Du kannst dir sicher den Aufwand, vorstellen, der entstand, als nach einem Krankenhausaufenthalt die MSRA mit nach Hause gebracht wurde. Ohne diese aufwendigen Hygienemassnahmen wäre sie sicher nicht vom Tisch.
Danke dir nochmals.
Liebe Grüße Manuela
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Und unbedingt die unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, wie Sabine schon geraten hat. MSRA - das kann ich nur erahnen, Manuela. Umso mehr gilt - alles ausschöpfen und auf die "Haken & Ösen" achten. Z. B. bei Verhinderungspflege: wenn möglich - immer nur stunden- und NICHT tageweise, dann erfolgt keine Kürzung des laufenden Pflegegeldes.
Alles Liebe für Dich, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
Memory 
Wenn man persönlich betroffen ist, ist alles immer noch viel schlimmer.
Um so wichtiger ist es, sich gut zu informieren und wenigstens die Leistungen abzuschöpfen, die einem zustehen.
Es gibt gute neutrale Beratungsstellen, die man unbedingt in Anspruch nehmen sollte.
Lieben Gruß noch einmal
Sabine
Vor langer Zeit - Antworten
schnief Liebe Sabine,
Ja so ist das und man kann nur versuchen, so weit wie möglich alles auzuszuschöpfen, um über die Runden zu kommen.
Liebe Grüße Manuela
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Sämtliche menschliche Leistungen, die Zwischenmenschlicher Anstrengung bedürfen, sind vollkommen unterbezahlt.
Es ist ein Manko, das man nicht genug anprangern kann.
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
schnief Lieber Günter,
leider ist es so und nur wenn es von sehr vielen angeprangert wird, erreicht wir vielleicht Änderung.
Danke dir vielmals für alles.
Liebe Grüße Manuela
Vor langer Zeit - Antworten
Memory 
Es ist ein Elend!
Das alles passt vorn und hinten nicht und es wird immer schlimmer.
Mich nervt ja noch viel mehr Herr Spahn in seiner Arroganz, aber ich gebe dir recht.
Führen wird dein Brief zu nichts, leider. Das Porto kannst du dir sparen, liebe Manuela.
Lieben Gruß
Sabine
Vor langer Zeit - Antworten
schnief Liebe Sabine,
Es ist tatsächlich ein Dilemma und nicht nur der Herr, man kann sie über einen Kamm scheren.
Viele werden erst aufmerksam, wenn es sie selbst betrifft. Das ich das Porto mir sparen kann, ist schon klar, landet dort sowieso im Eimer Spam.
Danke dir vielmals.
Liebe Grüße Manuela
Vor langer Zeit - Antworten
AngiePfeiffer Nur zu wahr!
Dein Brief sollte dort veröffentlicht werden, wo er mehr Menschen erreicht. Schade auch!
LG
Angie
Vor langer Zeit - Antworten
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