Drabble
Abstimmung

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"Gesetzesänderung"
Veröffentlicht am 13. November 2018, 6 Seiten
Kategorie Drabble
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Über den Autor:

Ich versuche mit guten Geschichten zu unterhalten. Hoffentlich glückt es. Ich bin Jahrgang 1958, in München geboren. Seit meiner Kindheit schreibe ich, habe aber nie eine Profession daraus gemacht. Meine zarten Versuche mal eine meiner Geschichten bei einem Verlag zu veröffentlichen sind gescheitert. Hier gibt es eine Auswahl von Kurzgeschichten aller Art. Sie sind in ihrer Kürze dem Internet und e-pub Medium angepasst.
Gesetzesänderung

Abstimmung

Vorbemerkung

Dieses Drabble von 100 Worten kommt ohne einer Pointe aus.

Ich habe mir dazu meine eigene Meinung gebildet.

Kommentare sind durchaus erwünscht.







Copyright: G.v.Tetzeli

Cover: G.v.Tetzeli (auch Dank an pixabay)

Ich möchte die Leser auf Personen hinweisen, die angeblich das Vertrauen des Wählers genießen. Im Jahr 1997 wurde im Bundestag darüber abgestimmt, ob die Gewalt in der Ehe strafbar ist.

Das führte zur Änderung der §§176 – 179 STGB. Bis dahin konnte eine Frau allenfalls versuchen von einer Nötigung zu sprechen. Das Gesetz wurde verabschiedet. 135 Abgeordnete wollten einen solchen brutalen Übergriff nicht mit einer außerehelichen Vergewaltigung gleich setzen. Es sei wohl nicht so schlimm (?). Unter anderen wollten folgende Politiker es dabei belassen, dass es Vergewaltigung in der Ehe nicht gibt:

Horst Seehofer Friedrich Merz Norbert Blüm (Renten sind sicher!)

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Über den Autor

welpenweste
Ich versuche mit guten Geschichten zu unterhalten.
Hoffentlich glückt es.
Ich bin Jahrgang 1958, in München geboren.
Seit meiner Kindheit schreibe ich, habe aber nie eine Profession daraus gemacht. Meine zarten Versuche mal eine meiner Geschichten bei einem Verlag zu veröffentlichen sind gescheitert.

Hier gibt es eine Auswahl von Kurzgeschichten aller Art. Sie sind in ihrer Kürze dem Internet und e-pub Medium angepasst.

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Bleistift 
"Abstimmung..."
Nach wie vor gilt daher: Trau, schau wem...
Allerdings möchte ich Sweder insofern zustimmen,
als dass es so, oder so ein echtes juristisches Dilemma ist,
in welchem die jeweils zu Unrecht bezichtigte Partei steckt...
Sollte es aber dennoch zu einer Anklage kommen, so sollte
das zuständige Gericht mit entsprechenden Fingerspitzengefühl
agieren und die jeweiligen näheren Umstände Pro oder Contra
akribisch genauestens unter die Lupe nehmen...
Zusammenfassend würde ich sagen, es allen recht zu tun,
ist eine Kunst die keiner kann...
Dennoch ist unbestritten, dass eine Vergewaltigung in der Ehe ein
streng zu ahnender Straftatsbestand sein und bleiben muss,
so sie denn definitiv als erwiesen gilt...
LG
Louis :-)
Vor langer Zeit - Antworten
Willie Vergewaltigung oder erzwungener Beischlaf- nur zwei Bezeichnungen für ein-und dasselbe Verbrechen.
Das Dilemma; jede Frau kann vor Gericht ihren Ehemann dieses Vergehens bezichtigen. Er hat nicht die geringste Möglichkeit sich zu verteidigen und ist er prominent- sind die Folgen für ihn verheerend.
LG
Sweder
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Eine engagierte Meinung. Andererseits, solche häusliche Gewalt kommt öfters vor, als man denkt und zudem fällt es sehr schwer eine solche Anschuldigung auch so zu beweisen, dass vor dem Gericht kein Zweifel übrig bleibt.
günter
Vor langer Zeit - Antworten
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