Bleistift "Abstimmung..." Nach wie vor gilt daher: Trau, schau wem... Allerdings möchte ich Sweder insofern zustimmen, als dass es so, oder so ein echtes juristisches Dilemma ist, in welchem die jeweils zu Unrecht bezichtigte Partei steckt... Sollte es aber dennoch zu einer Anklage kommen, so sollte das zuständige Gericht mit entsprechenden Fingerspitzengefühl agieren und die jeweiligen näheren Umstände Pro oder Contra akribisch genauestens unter die Lupe nehmen... Zusammenfassend würde ich sagen, es allen recht zu tun, ist eine Kunst die keiner kann... Dennoch ist unbestritten, dass eine Vergewaltigung in der Ehe ein streng zu ahnender Straftatsbestand sein und bleiben muss, so sie denn definitiv als erwiesen gilt... LG Louis :-) |
Willie Vergewaltigung oder erzwungener Beischlaf- nur zwei Bezeichnungen für ein-und dasselbe Verbrechen. Das Dilemma; jede Frau kann vor Gericht ihren Ehemann dieses Vergehens bezichtigen. Er hat nicht die geringste Möglichkeit sich zu verteidigen und ist er prominent- sind die Folgen für ihn verheerend. LG Sweder |
welpenweste Eine engagierte Meinung. Andererseits, solche häusliche Gewalt kommt öfters vor, als man denkt und zudem fällt es sehr schwer eine solche Anschuldigung auch so zu beweisen, dass vor dem Gericht kein Zweifel übrig bleibt. günter |