Journalismus & Glosse
Unsere Justiz - Im Namen des Volkes?

0
"Das Deutsche Rechtssystem ist veraltet,zu liberal und von Korruption durchzogen;-Mit Ausnahmen"
Veröffentlicht am 02. November 2017, 16 Seiten
Kategorie Journalismus & Glosse
http://www.mystorys.de

Über den Autor:

Ich möchte mit meinen Büchern unterhalten,provozieren und zum Nachdenken anregen, ähnlich einem Trojanischen Pferd in den Köpfen der Menschen. Auch soll man in meinen Büchern träumen und lachen können. Wenn mir das gelingt,habe ich erreicht,was ich möchte.
Das Deutsche Rechtssystem ist veraltet,zu liberal und von Korruption durchzogen;-Mit Ausnahmen

Unsere Justiz - Im Namen des Volkes?

Unsere Justiz




Unabhängig?




Die neue Autobahnbrücke A1 bei Leverkusen,die gebaut werden soll,gegen die Beschwerde von Umweltverbänden und Bürgern,soll über die ehemalige zugeschüttete Mülldeponie Dhünnaue gehen.

Trotz,das es keine Vorschriften gibt,

wie verfahren werden soll,wenn die

Deponie wieder geschlossen werden soll,

hat das Bundesverwaltunggericht Leipzig

den Bau mit allen dazugehörigen

Maßnahmen beschlossen und den zuständigen Behörden grünes Licht gegeben.

600 Millionen Euro soll der Neubau

vorraussichtlich kosten,aber durch die

ganzen Zusatzkosten,die entstehen,

werden sie sich wohl auf über 1Milliarde

Euro erhöhen.

Ein Fall für das Schwarzbuch der nächsten Jahre!



Profitieren wird am Ende wohl nur der

Multikonzern Bayer,weil dass Risiko der

Deponie der Steuerzahler trägt und durch

die event.Verbrennung des Mülls pro

Kubikmeter dem Konzern rund 300 Euro

bringt.

Das ist nur ein Beispiel dafür,wie sich unsere Justiz auf Kosten der Umwelt und Bürger die Sache einfach macht.

Auch hier gilt:

Profit vor Gesundheit!


Eine Vielzahl deutscher Richter trifft illegale Absprachen und verhängt unzulässig milde Strafen,um sich im Gegenzug mit kurzen Verfahren die Arbeit zu erleichtern.

(Zitat:Stern.de)

Dieser sogenannte Rechtsstaat zeigt erst

hinter den Kulissen sein wahres Gesicht.



Es kommen Täter,die schwere Gewalttaten begangen haben,nach relativ kurzer Haftzeit frei

aufgrund umstrittener Aussagen von "Sachverständige",die nicht begreifen wollen,dass Sexualstraftäter wie Drogenabhängige zu behandeln und nicht heil,-bzw.therapierbar sind.

Da der jeweilige Richter aus Zeitmangel den Einzelfall nicht genau prüüfen kann,wird dem Befund des "Sachverständigen" geglaubt und der Täter kommt in Freiheit.

Resozialisierung ist bei den allermeisten dieser Täter nicht möglich und die Rückfallquote ist erschreckend hoch.

Das Opfer aber wird alleine gelassen und muss mit dem Verbrechen,das ihm angetan wurde,

leben.

Auch hier beachte man die Kausalitätskette!



Jeder,der schon mal mit diesem System zu tun hatte,weiß,das Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.

Persönliches Karrieredenken,Geld,

Bestechung und Beieinflussung von aussen sind die Praktiken der Gerichte.

Da wird offiziell von Erleichterung des

Bürgers und Beschleunigung der Verfahren geredet,in Wirklichkeit ist es aber nur die Abwälzung der Kosten und des Aufwandes auf den Bürger.

Absprachen und mangelhafte Urteile,

Zeit,-und Geldersparnis und Überlastung

der Richter sind Zustände wie im Urwald.

Da wird zwischen Richtern,Strafverteidigern und Staatsanwälten gemauschelt,was das Zeug hält.

Zwar sind diese Absprachen erlaubt,aber

am Ende muss der Bürger,der betroffen ist,mit diesen Urteilen klar kommen,



die dem Situationsbedingten Stimmungen der

Richter und Anwälte bedingungslos

ausgeliefert sind.

Und ob der Bundesgerichtshof

unabhängig ist,sei dahingestellt,da er auch nur aus Richtern besteht,die sich der Politik oder Konzernen beugen müssen,auch wenn ihre Urteile einstimmig sein müssen,um wirksam zu sein.

Aber jeder Mensch ist Käuflich und nicht

unabhängig,egal von welcher Institution.


Am 6.Dez.2016 entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Atomenergieunternehmen,

der Staat solle doch für die entstehenden Kosten für den Rückbau und Entsorgung aller

anfallenden Atommeiler aufkommen,für die Energieunternehmen.



Damit bleibt der Staat auf den Kosten sitzen und muss mit Steuermitteln alle Folgekosten finanzieren.

Obwohl es ein Gesetz gibt,das alle Kosten für

Entsorgung des Atommülls die Unternehmen

tragen müssen.

Dieses Gesetz wurde schon in den Anfangszeiten am 20.10.1961 in Kraft gesetzt

und besagte,dass alle Folgekosten den Betreibern auferlegt werden müssen.

Es wurde damals mit den Stimmen aller Parteien verabschiedet und vom Bundesverfassungsgericht genehmigt.

Ausgerechnet der grüne Minister Trittin ging

einen faulen Kompromis ein,indem er einen Fonds einrichten ließ,in dem die Atomkonzerne

EON,Vattenfall.RWE usw.lediglich 46 Mrd. einzahlen sollen,obwohl die gesammte Entsorgung der Atommeiler ca.149 Mrd.Euro kosten wird.

Den Rest bezahlen mal wieder wir mit unseren

Steuergeldern.

Da werden Verfahren von Bürgern oder

Vereinen abgeblockt,die,wenn sie überhaupt zugelassen werden,von den

Verfassungsrichtern als zu nicht relevant

eingestuft und darum nicht zugelassen

werden,obwohl jeder das Recht zum Klagen hat.

Und die übliche Verfahrensdauer wird dermaßen in die Länge gezogen,das den Klagenden Parteien entweder das Geld ausgeht oder die Klagezeit so lange dauert,das der ürsprüngliche Zweck des Verfahrens sich erübrigt hat,also

die Klage ad absurdum geführt würde.

Nicht zu vergessen sind die vielen unrechtmäßigen Enteignungen,die vom Staat angeordnet und von den Gerichten verordnet werden mit der Begründung;



Gemeinwohl geht vor dem Recht des Einzelnden!



Zum Glück ist eine Enteignung nicht so einfach,läßt sie sich,wenn keine plausible Erklärung vorliegt,nicht durchsetzen.

So geschehen beim geplanten Ausbau der Airbus-Startbahn in Hamburg.Die Richter begründeten die Absage mit der Annahme,Airbus könne auch auf Ausweichflügplätzen in Toulouse z.B.starten.

 

Es scheint,das die Wahrheit nicht so

relevant ist wie das eigene Befinden.

Dem einfachen Bürger bleibt damit leider

nur der  formale  Anspruch auf sein Recht.

Eine Garantie, diesen auch wirklich durchzusetzen,



gibt es in diesem Lande genausowenig wie in den immer gern kritisierten Regimen,auf denen unsere Politik und die Medien am liebsten herumhacken.

In der Tat gilt allein: Selbst das beste Grundrecht auf Recht nützt nichts,

wenn die Ausführenden tun und lassen, was sie wollen.

(Auszug:Stern.de),

oder die Klage einfach abblocken und nicht zulassen wegen Geringfügigkeit der Sache.

Das nennt man dann

"Freiheit und Demokratie".

 

Zum Glück haben wir auch Richter,die

sich nicht um Befindlichkeiten der Poltik

oder Konzernen kümmern und so

entscheiden,wie es rechtens ist.


Es gibt ja auch noch den

Europäischen Gerichtshof,

der Länderübergreifend

seine Urteile spricht,obwohl mancher

sich über diese auch wundern kann.

So können wir nur hoffen,

das auch er sich unabhängig von allen

Landesbezogenen Unbill und

Koprruption neutral entscheiden kann.

Frankreich z.B.ist laut Transparency International korrupter als die Bahamas und Ruanda,Namibia und Saudi-Arabien

haben eines gemeinsam:

Sie sind weniger korrupt als Italien.

Deutschland liegt auf Platz 13 und

am besten sind die skandinavischen

Länder wie Dänemark,Finnland und

Schweden,die Platz 1-3 belegen.

Das kann jeder überall nachlesen.

Da fliessen schon mal Pöstchenzusagen,

Geld oder Karriereförderungen,

auch in den Gerichten,über den Tisch!

Das zeigt auch,wie in diesen Ländern

tätigen Richter sich dem dortigen

System anpassen können.

Nicht alle,möchte ich betonen!

Welchem Staatsanwalt,der so gerne ein

gemütliches Richterpöstchen inne haben

möchte,würde da NEIN sagen.Da müsste

er,wenn er halbwegs Karriereinteressiert ist,

schon sehr dumm sein,da er bei den zu

vergebenden Planstellen oft Jahre,-

oder Jahrzehntelang auf den begehrten

Posten käme,...wenn er Glück hat!

Es gibt auch Richter,die gewissenhaft

Recht sprechen und nur sich selbst

verpflichtet sind.

Aber wie heißt es so schön:

Ausnahmen bestätigen die Regel!

RA Dr. Egon Schneider in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155:

„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“



Der verstorbene Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt zur Beachtung grundgesetzlicher Vorschriften durch Richter in Betrifft JUSTIZ 2002, Seite 331:

„Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, dass sie es nur an hohen Festtagen anwenden."



Dr. Egon Schneider „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992:

„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“


Das waren nur einige der vielen Aussagen von Rechtswissenschaftlern,Juristen und Notaren

und auch ehemaligen Richtern!

 

Soviel zu unserem Rechtssystem!


Justizia ist wirklich blind!

 

 

 

0

Hörbuch

Über den Autor

HansJoachim
Ich möchte mit meinen Büchern unterhalten,provozieren und zum Nachdenken anregen,
ähnlich einem Trojanischen Pferd in den Köpfen der Menschen.
Auch soll man in meinen Büchern träumen und lachen können.
Wenn mir das gelingt,habe ich erreicht,was ich möchte.


Leser-Statistik
37

Leser
Quelle
Veröffentlicht am

Kommentare
Kommentar schreiben

Senden
Feedre Hallo Hans Joachim, was du schreibst ist wirklich nichts
Neues....wer den besseren Rechtsanwalt hat, gewinnt!
Meistens gibt es im Zivilrecht sowieso nur noch Vergleiche
da kommen alle, außer den Klienten auf ihre Kosten!!!!!
Und was in Punkto Strafrecht abgeht, darüber braucht man
gar nicht reden.........
lieben Gruß von mir
Feedre
Vor langer Zeit - Antworten
HansJoachim Ich weiß,liebe Feedre,aber ich wollte es nur noch einmal in Erinnerung rufen und es bleibt immer aktuell.
Es wird mit zweierlei Mäß gerechnet.Immer regiert das Geld;auch im Gericht....leider!
Ich danke dir für den Favoriten.
lg hj
Vor langer Zeit - Antworten
Zeige mehr Kommentare
10
2
0
Senden

154983
Impressum / Nutzungsbedingungen / Datenschutzerklärung