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Abzocke?, nicht mit mir! - Dünnschiss kontra Bußgeld

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"Nur Beharrlichkeit führt zum Ziel"
Veröffentlicht am 10. September 2017, 46 Seiten
Kategorie Ratgeber
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Über den Autor:

Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt. Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen. Ich bin ...
Nur Beharrlichkeit führt zum Ziel

Abzocke?, nicht mit mir! - Dünnschiss kontra Bußgeld

Abzocke?, nicht mit mir!

Den Hergang, von zuvor mehreren Teilen, habe ich in dem Buch zusammengefaßt und beabsichtige es durch BoD verlegen zu lassen.

Ihr habt nochmal die Gelegenheit, es kostenlos zu lesen bevor ich es wieder heraus nehme.

Über Kommentare würde ich mich sehr freuen, denn ich würde sie evtl, euer Einverständnis vorausgesetz, übernehmen.

Ich wünsche gute Unterhaltung in der Hoffnung, dass es einige Nachahmer gibt. - LG pepe50

Vorwort

Jeder wer regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt, weiß ein Lied über die Seuche der Blitzanlagen zu singen. Zumeist befinden sie sich dort, wo man sie am wenigsten vermutet oder nicht nachvollziehbar sind - mit wenigen Ausnahmen. Man will uns suggerieren, dass dies der Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung dient. Dass es aber in Wirklich der Abzocke dient, erkennt man erst, wenn man das erlebt hat, worüber ich berichte. Gelegentlich fahre ich zu unseren Nachbarn nach Luxemburg, um dort

einiges einzukaufen. Vor Trier, auf der A64, rumorte es plötzlich in meinen Gedärmen und alles wies auf einen Durchfall hin. Da ich mich nicht mehr allzu weit von der Raststätte Wasserbillig Brück entfernt befand, gab ich ordentlich Gas um noch rechtzeitig eine Toilette aufsuchen zu können. Es war wenig Verkehr und ich konnte die Geschwindigkeit voll ausfahren (ca. 180 km/h) Eher unbewusst nahm ich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h wahr, da ich mit dem sich anbahnenden Durchfall beschäftigt war. Ich reduzierte die Geschwindigkeit merklich, aber nicht genug, wie ich später von der

Bußgeldstelle erfuhr, denn ich bin geblitzt worden - ohne es bemerkt zu haben. Mit der hässlich gelben, förmlichen Zustellung von der zentralen Bußgeldstelle in Speyer, nimmt der Bericht seinen Verlauf. Zunächs erhielt ich, zu meiner Überraschung, eine Anhörung vom: Polizeipräsidium Rheinpfalz Zentrale Bußgeldstelle Maximilianstraße 6 67346 Speyer

Post von der Bußgeldstelle

Sachbearbeiterin: Frau Hohlmann (Name gerändert) Den üblichen Daten: Wer, wann, wo erfolgte der Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit nach §24/ § 24a/ §24c StVG begangen zu haben.

Sie Überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 30 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h Festgestellte Geschwindigkeit ( nach Toleranzabzug): 110 km/h


Als Beweis war dem - wer kennt es nicht? - ein Foto beigefügt. Aber es war dermaßen

unterbelichtet und von einer dermaßen schlechter Qualität, dass es jeder hätte sein können, der sich als Schatten aus dem Dunklen abhob. Diesem Beweisfoto hätte ich jedenfalls widersprochen, wenn nicht das Kennzeichen in übergroßer Deutlichkeit zu sehen gewesen wäre. Ich bin mir sicher, dass sich die meisten keine weiteren Gedanken über die miese Bildqualität machen, aber ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass auch das der Abzocke dient. Die schlechte Bildqualität ist darauf zurück zu führen, dass die Aufnahme ohne Blitz stattgefunden hat. Das wiederum bedeutet, dass man nicht merkt, dass man geblitzt wurde. Aber der wahre Hintergrund ist der, dass die Nachfolgenden Verkehrsteilnehmer - die sich

auch nur ganz selten an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, weil sie zumeist nicht nachvollziehbar ist – durch diesen Blitz nicht gewarnt werden und ebenfalls photographiert (eben nicht geblitzt) werden, so wie alle Anderen die diese Stelle schon passiert hatten, Denn auch sie hielten sich kaum an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Ich kann mich nicht entsinnen, auch nur einen eingeholt zu haben. Und noch einen Vorteil hat diese blitzlose Anlage für die Betreiber; es spricht sich nicht so schnell herum, dass sie existiert. Dieses scheinheilige und heuchlerische Gebaren, im Sinne der Verkehrssicherheit, hat mich schon geärgert. Noch mehr hat mich die pseudo- Fürsorge in Form des

Anhörungsbogens geärgert. Man bekommt die Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern. Entweder man gibt den Verkehrsverstoß zu, was die meisten leider tun, oder man lehnt ihn ab, was ich getan habe. Zugegeben hätte ich diesen Verstoß auf gar keinen Fall, da es sich für mein Dafürhalten um eine Falle handelte und in das Kalkül der Abzocke passt. Es beginnt doch schon damit, dass überhaupt eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben wird. Der Verkehrssicherheit und der Fürsorge wäre damit genüge getan, indem man auf eine Gefahrenstelle hinweist. Jeder halbwegs normale und mündige Verkehrsteilnehmer würde die Geschwindigkeit der Gegebenheit anpassen, wenn ich davon ausgehe, dass niemand an

einem Verkehrsunfall interessiert ist. Obwohl ich 110 km/h fuhr, empfand ich die Geschwindigkeit angepasst, da ich weder mich noch andere in Gefahr gebracht habe und zudem nicht aus Übermut die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten hatte, sondern dazu gab es einen Grund, den ich im Anhörungsbogen, zugegeben etwas verärgert, wie folgt darlegte:

Da ich vor Fahrtantritt etwas gegessen hatte, was mir scheinbar nicht bekommen ist,machte sich ein Durchfall bemerkbar, welcher mich vor die Wahl stellte:

a. In die Hose zu scheißen,

b. selbiges auf der Autobahn zu verrichten oder aber c. noch rechtzeitig eine Ausfahrt

bzw. eine Toilette zu erreichen.

Daher erschien mir die Geschwindigkeitsüberschreitung als eine Notlösung und ich hoffe, dass Sie das ebenso sehen.

Mit freundlichen Grüßen


Anstelle einer Antwort flatterte mir drei Tage später die hässlich gelbe„Förmliche Zustellung“ mit dem Bußgeldbescheid ins Haus. 108 € sollte ich überweisen.


Ich war empört darüber, dass man scheinbar keine Notiz von dem Anhörungsbogen genommen hatte und erkundigte mich telefonisch bei der Sachbearbeiterin, ob das evtl. daran gelegen haben könnte, dass ich

mich vielleicht etwas zu deutlich ausgedrückt hatte. Das verneinte sie jedoch und meinte, dass sich die beiden Schreiben gekreuzt haben und wenn ich möchte, dann könnte ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Scheinbar war man es gewohnt, dass die wenigsten von der Möglichkeit der Anhörung Gebrauch machten und schickten fast zeitgleich auch schon den Bußgeldbescheid weg.

Natürlich legte ich Einspruch ein, denn meine Devise lautet: Bevor ich den Ärger in mich hinein fresse, verschaffe ich ihm Luft und andere können sich dann damit herum ärgern. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid v. xxx Sehr geehrte Frau Hohlmann, hiermit lege ich

Einspruch ein, gegen den o.a. Bußgeldbescheid. Ich beziehe mich dabei auf unser Telefonat vom 28.08.16 und auf den diesbezüglichen Anhörungsbogen indem ich eine Notlage darlegte, die zu der Geschwindigkeitsüberschreitung beitrug. Ich bitte sie um nochmalige Überprüfung der Situation und bitte Sie des weiteren, auch die Menschenwürde in Betracht zu ziehen, für den Fall, dass es tatsächlich und das im wahrsten Sinne des Wortes, in die Hose gegangen wäre. Auf Grund der Geschwindigkeitsüberschreitung gelang es mir noch rechtzeitig eine Toilette an der Raststätte Wasserbillig Brück aufzusuchen, ohne dabei den Straßenverkehr zu gefährden. Im vertrauen auf die richtige Einschätzung der

Notsituation, hoffe ich, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird.


Einige Tage später bekam ich Antwort und die Dame, die mir am Telefon noch recht zuvorkommend erschien, zeigte sich von einer anderen Seite, denn die Antwort lautete:


Sehr geehrter Herr Koll, nach § 16 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) liegt ein rechtfertigender Notstand nur dann vor, wenn sich die Betroffene in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut befunden hätte und eine Handlung begangen hätte, um die Gefahr von sich oder anderen abzuwenden.

Für die Annahme eines rechtfertigenden Notstandes ist ein strenger Beurteilungsmaßstab anzulegen. Es ist bei Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nur zu prüfen, ob das geschützte Interessen das beeinträchtigte wesentlich überwiegt sondern auch, ob sich die Betroffene nicht auch anders als durch zu schnelles Fahren hätte helfen können, etwa durch Anhalten auf dem Seitenstreifen (o.ä.) Die Handlung, die Bußgeldvorschriften verletzt, muss danach das einzige Mittel sein, um die Gefahr abzuwenden. Stehen andere Mittel zur Verfügung, so ist der Rechtfertigungsgrund nicht gegeben. Da es mehre Möglichkeiten gibt die Fahrt zur Verrichtung der Notdurft zu unterbrechen, ist eine Überschreitung der

Höchstgeschwindigkeit nicht gerechtfertigt und war demnach nicht das einzige Mittel um die Gefahr abzuwenden. Die Voraussetzung für die Anwendung von § 16 OwiG liegen nicht vor. Eine Einstellung des Verfahrens ist nicht gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag ...


Da mir diese Antwort sehr global, stereotyp, Empathielos und zu wenig Sach und Situation bezogen erschien, dafür aber zu Gunsten des Bußgeldes ausfiel, versuchte ich in einem weiteren Schreiben darzustellen, dass die Bedingungen des § 16 OwiG aus meiner Sicht sehr wohl erfüllt waren.

Einspruch gegen den Bussgeldbescheid

Sehr geehrte Frau (Sachbearbeiterin)

hiermit lege ich Einspruch ein, gegen den o.a. Bußgeldbescheid. Ich beziehe mich dabei auf unser Telefonat vom 28.08.16 und auf Ihr Schreiben vom 08.09.2016 Es soll aber nicht nur ein Einspruch sein, sondern ich möchte meine Empörung kund tun über die scheinbare Fehleisschätzung meiner Situation, mangelnder Empathie, nachteilige und ungünstige Auslegung des § 16 OWiG. Ich habe den Eindruck , dass Sie mein Anliegen nicht wirklich ernst nehmen und nur dem Bußgeld den Vorrang geben. Wenn der o.a. §

16 sich u.a. auf die unabwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre etc. bezieht, dann wäre das bei nicht globaler Auslegung der Fall gewesen, wenn ich meine Notdurft nicht rechtzeitig hätte verrichten können. Angenommen der Fall, ich hätte in die Hose geschissen (sorry für die derbe Ausdrucksweise, aber sie ist eindeutig) dann hätte ich mich nicht mehr aufs Fahren konzentrieren können und ein Unfall wäre evtl. vorprogrammiert gewesen, der bei einer Geschwindigkeit von 80 Km/h auch tödlich hätte enden können oder ich hätte andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Selbst die Freiheit wäre eingeschränkt, denn der Durchfall fordert ein schnellstmögliches Handeln. Würde und Ehre liegen dicht

beieinander und es wäre bestimmt keine Ehre gewesen, mit einer beschissenen Hose die Fahrt fortzusetzen oder den Rest des Tag zu verbringen, denn zum Umziehen hätte ich nach Hause gemusst und das waren ca. 160 Km. Das müsste bei einem strengen Beurteilungsmaßstab berücksichtigt werden. Zudem wurde ich von zunehmenden Bauchschmerzen gequält und von Panik erfasst.

Durch das Erhöhen der Geschwindigkeit gelang es mir davon abzulenken, in der beruhigenden Gewissheit, in wenigen Minuten die Raststätte Wasserbilligbrück zu erreichen, wobei jede Minute entscheidend war.. Natürlich gab es mehre Möglichkeiten anzuhalten zur Verrichtung der Notdurft, aber

in meiner Situation erschien mir keine Andere effektiv und praktikabel, noch hatte ich die Zeit, alle Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen. Mit 71 Jahren hab ich nicht mehr den Elan und die Fitness über eine Leitplanke zu Flanken um nach einem Pixiklo Ausschau zu halten, denn etwas Ähnliches hätte es schon sein müssen, um nicht der Ordnungswidrigkeit zu unterliegen, welche sich mit „Wildpinklern“ oder was noch viel schlimmer wäre; mit „Wildkotern“ befasst.

Abgesehen davon, hätte das alles viel zulange gedauert, da die Situation schnelles Handeln erforderte Nach dieser Darstellung sind m.E. die Bedingungen des § 16 (OWiG) erfüllt und die Einstellung des Verfahrens wären sehr

wohl gerechtfertigt. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Entscheidung nochmal zu prüfen und zu überdenken. Von Ihrer Entscheidung wird es auch abhängen, ob der Paragraph dem Schutze der Bevölkerung dient oder ob andere Interessen Vorrang haben.


Unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens, werde ich den Vorfall veröffentlichen und es wird sich zeigen, ob nicht andere Mitbürger, aus ähnlichem Grund, die Geschwindigkeit erhöht haben und nur das Glück hatten, nicht geblitzt worden zu sein. Diese Information ist nicht dazu gedacht, Sie in Ihrer Entscheidung beeinflussen zu wollen. Ich erwarte nur, dass eine nur zu menschliche Unpässlichkeit über einem Paragraphen steht,

der zudem, sowohl Auslegung wie Ermessensspielraum bietet, die richtige Entscheidung zu treffen.. Außerdem möchte ich den Mitbürgern, an Hand dieses Beispiels mitteilen, wie dieses Problem in Deutschland, von den Behörden bzw. den entsprechenden Dienststellen, gehandhabt wird.

Von einem Durchfall überrascht zu werden, ist nichts Außergewöhnliches, nur man kann es sich nicht aussuchen wo und wann es einen ereilt. Doch eins ist sicher; ein Durchfall kümmert sich nicht um Gesetze die von Menschen gemacht wurden, denn er folgt dem Naturgesetz und das könnte man auch als höhere Gewalt bezeichnen.


Mit freundlichen Grüßen

Scheinbar hatte man meinem Anliegen Vorrang eingeräumt, denn nach einer Woche erhielt ich schon eine Antwort d.h. wenn etwas im Interessen der Behörde ist, dann kann es auch ganz schnell gehen. Ob sich die Sachbearbeiterin mit meinem Einspruch überfordert fühlte oder aus welchen Gründen auch immer, die Antwort stammte nicht von ihr, sondern von einer anderen Person, die sich Herr/Frau (?) May nannte. Diesen Namen brauche ich nicht zu ändern, denn der Brief wurde unverschlossen, also für jeden nachlesbar, an mich geschickt. (Beweis: Das offene Couvert) Selbst das könnte System haben, um evtl. Nachahmern klar zu machen, dass ein Einspruch zwecklos ist.


Sehr geehrter Herr Koll, auch wenn ihre Situation aus menschlicher Sicht sicher nachvollziehbar ist, scheitert die Einstellung des Verfahrens an der Tatbestandsvoraussetzung, dass bei Abwägung der widerstreitenden Interessen – das dringende Bedürfnis eine Notdurft zu verrichten – und des Grades der Ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse, das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Es ist daher zu prüfen, ob die hier vorliegende Form einer erforderlichen Abwehrhandlung gegeben ist. Dies bedeutet, die Notstandshandlung besteht im Begehren einer Tat um eine Gefahr von sich oder anderen abzuwenden. Zu beachten ist hier, dass die Gefahr nicht anders als durch die

konkrete Notstandshandlung abwendbar sein darf. Die Handlung muss somit erforderlich, also das mindeste Mittel sein. Der Notstandsübende ist gehalten auf evtl. vorhandene Ausweichmöglichkeiten zurück zu greifen. Wie Sie bereits erwähnten, wäre im vorliegenden Falle die Möglichkeit gegeben gewesen am Standstreifen anzuhalten und dort bestmöglich die Situation bestmöglich zu klären bzw. die nächste Ausfahrt zu nutzen, um eventuell eine Toilette aufzusuchen. Sie teilen mit, von stärkeren Bauchschmerzen gequält worden zu sein. Es ist bei Schmerzen nicht ratsam die Geschwindigkeit zu erhöhen. Starke Schmerzen machen es schwieriger wenn gar nicht möglich die, für das Fahren auf der

Autobahn, notwendige Konzentration zu halten. Erhöhen sie nun noch die Geschwindigkeit über das Erlaubte, ist eine noch höhere Konzentration aufzubringen. Dies ist in der von ihnen geschilderten Situation nicht ratsam. Ebenso ist es nicht richtig sich mit einem Erhöhen der Geschwindigkeit von der gesundheitlichen Situation ablenken zu wollen, ist diese so schlecht, dann wäre das herbeirufen eines Krankenwagens möglich gewesen. Selbst wenn Sie mit dem Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit begehen, so ist diese geringwertiger als die nun hier vorliegende. Zudem muss eine Abwägung der bedrohten Rechtsgüter vorgenommen werden. D.h. das bedrohte Rechtsgut muss von erheblich

höheren Wert sein, als das beeinträchtigte. Das hier bedrohte Rechtsgut ist das des eigenen Autos und Kleidung und die Ehre durch eine evtl. Bloßstellung durch verunreinigte Kleidung. Die bedrohten Rechtsgüter sind hier jedoch die höherwertigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit von Ihnen und der mit ihnen fahrenden Verkehrsteilnehmer. Überhöhte Geschwindigkeit ist die Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle. Um eben diese zu vermeiden, wird die Geschwindigkeit je nach Situation vor Ort angepasst. Es erfordert eine höhere Konzentration, schnelleres Reaktionsvermögen und hat selbst bei schnellen Verhalten des Fahrers einen

verlängerten Bremsweg zur Folge. Auch rechnen andere Verkehrsteilnehmer damit, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird und planen dies in ihr Fahrverhalten ein. Daher kann aufgrund der geschilderten Gründe zwar von einer Notlage ausgegangen werden, jedoch sind die Merkmale der Notstandshandlung nicht erfüllt und somit die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen




Zitat: Auch wenn ihre Situation aus menschlicher Sicht sicher nachvollziehbar ist usw. Das hörte sich doch gut an und ich hatte die Hoffnung, dass man bereit war, die Situation tatsächlich so zu sehen, um mein Handeln zu verstehen. Ich hatte mich zu früh gefreut: … scheitert die Einstellung des Verfahrens an der Tatbestandsvoraussetzung, dass bei Abwägung der widerstreitenden Interessen – das dringende Bedürfnis eine Notdurft zu verrichten … Ze.

Um es kurz zu machen; kein Grund ist die vorgegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.

Vorläufiges Fazit und Erkenntnis

Aus der Sicht derjenigen, die daraus Kapital schlagen, kann ich sehr gut nachvollziehen, dass sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung sehr hohe Maßstäbe anlegen müssen, um den Mythos von der Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten.

Würde es Schule machen, dass man Geschwindigkeitsüberschreitungen toleranter handhabt, dann könnte leicht der Eindruck entstehen, dass so manche, wenn nicht sogar die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen überflüssig sind.


Der gesunde Menschenverstand sollte ausreichen, um die Geschwindigkeit richtig einzuschätzen und das, vor allem in Gefahrenbereichen jeglicher Art, wozu natürlich auch Schulen, Kindergärten etc. gehören. Bei jenen, die zu dieser Eigenschaft und Einschätzung nicht fähig sind, hilft auch kein Bußgeld, es sollte der Führerschein entzogen werden bzw. sie dürften erst gar keinen bekommen. Was man in der Fahrschule lernt, ist u.a. vorausschauendes Fahren. Das wiederum setzt mitdenken voraus, aber selbst wenn man das wollte, man kann es nicht, denn auf Schritt und Tritt wird man bevormundet, wie man zu fahren hat und das stumpft ab, doch dem Mainstream scheint es

zu gefallen. Aber nicht nur das, die wenigsten machen sich Gedanken darüber, dass man zu Verkehrsübertritten verleitet bzw. provoziert wird und das überwiegend im Bereich der Geschwindigkeit.

Was ist das eigentlich für eine Volks- verdummende Aussage; die meisten Unfälle entstehen durch zu hohe Geschwindigkeit. Damit möchte man alle Geschwindigkeits- begrenzungen rechtfertigen in der Hoffnung oder auch Gewissheit, dass sich möglichst wenig daran halten.

Es gibt keinenVerkehrsunfall, wo nicht die Geschwindigkeit eine Rolle spielen würde! Wenn z.B. ein Kind in einer 30 km/h Zone, mit 20 km/h überfahren wird, dann befand man

sich zwar innerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, aber man war eindeutig zu schnell.

Das ist relativ und das kann kein Schild regeln. Geschwindigkeitsbegrenzungen können nur einen verschwindend kleinen Situationsbereich abdecken und sie orientieren sich nicht an der sich laufend verändernden Verkehrssituation, aber sie behalten ihre Gültigkeit, 24 Std. am Tag – das gilt natürlich auch für die Blitzanlagen. Das meiste Geld lässt sich natürlich dort verdienen, wo die Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nachvollziehen können oder wollen und das ist auch bewusst so gewollt.


Ein Beispiel, stellvertretend für unzählige nur in den verschiedensten Konstellationen.

Quer durch die Eifel bis nach Luxemburg verläuft die gut ausgebaute und gut frequentierte Bundesstraße B 51. Von vielen Nebenorten gibt es Zufahrten, aber nur einige werden mit Geschwindigkeits- Begrenzungsschildern von 70 km/h „abgesichert“. Auffallend ist, dass gerade die Zufahrten abgesichert sind, die es eigentlich gar nicht nötig hätten, weil sie von beiden Seiten gut überschaubar bzw. einsehbar sind. Da ich kein Fahrzeug bemerkte, welches auf die B 51 auffahrenwollte, ignorierte ich das Schild und

fuhr die bis dahin erlaubte Reisegeschwindigkeit von 100 km/h wobei ich leider den „Starenkasten“ übersehen hatte, der natürlich auch nicht bei allen Zufahrten montiert war, sonst wäre ich gewarnt gewesen. Und nun die Krux: Ein Stoppschild hindert den Auffahrenden am zügigen Auffahren und somit wird die Geschwindigkeitsbegrenzung gerechtfertigt und als Gefahrenbereich deklariert. Das gilt natürlich auch dann, wenn niemand auffahren möchte, wie in meinem Falle.

Die Abzocke wird natürlich von der StVO voll unterstützt. Je mehr Verordnungen und Verkehrszeichen um so größer ist die Wahrscheinlichkeit guter Einnahmen mittels Bußgeldern. Den meisten ist diese Abzocke

schon so in Fleisch und Blut übergegangen und die Manipulation so vollendet, dass sie sich schuldig fühlen, wenn ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Es ist ja auch so eindeutig! Wer z.B. geblitzt wurde, bekommt eine Benachrichtigung, die keine Fragen offen lässt und ein Einspruch i.d.R. so abgetan wird s.o. die Antwort der Bußgeldstelle. Bei oberflächlicher Betrachtung hört sich das vernünftig an, aber es besagt nichts anderes wie: Eigentlich ist das Problem uns scheißegal, sie haben die Geschwindigkeit überschritten und nur das zählt. Nicht das geringste Verständnis für mein Handeln in der Notsituation, aber jede Menge „guter“ Ratschläge, die schon fast beleidigend

sind,weil so wenig voraus gesetzt wurde oder Verhaltensvorschläge gemacht wurden, die für mich nicht in Frage kamen - oder sollten sie es nur mit Dummen zu tun haben? Das kann auch nicht sein, denn die legen leider keinen Einspruch ein, denn würden das alle tun, die geblitzt werden oder sich falsch behandelt fühlen, dann wären meine Chancen wesentlich größer oder die Blitzanlagen würden sogar entfernt, wäre der Einspruch flächendeckend. Die Empfehlung, eine größere Ordnungswidrigkeit mit einer Kleineren auszugleichen, das ist schon reichlich unverschämt und es würde mich nicht wundern, wenn jemand auf die Idee käme, einen Durchfall an sich schon als Ordnungswidrigkeit anzusehen, auch

daswürde die Masse über sich ergehen lassen. Was ist es doch schön in einem Rechtsstaat zu leben, der zudem auch noch demokratisch regiert wird. Wären da nur nicht die vielen sinnlosen Gesetze und Verordnungen, die dem widersprechen und die hämisch grinsenden Verkehrszeichen, die uns zusätzlich bevormunden und wer sie nicht beifolgt, den trifft der Blitz. Das Verfahren war noch nicht ausgestanden und ich habe darum gebeten, es an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben.

Post vom Amtsgericht

(AZ: 36 OWi 8112 Js 38060(16) In dem Bußgeldverfahren gegen Sie, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung usw. Das Gericht beabsichtigt das Bußgeldver - fahren wegen geringen Verschuldens gemäß § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen (usw. die Kostenregelung) Die Staatsanwaltschaft hat der Einstellung bereits zugestimmt. Die Einstellung des Verfahrens ist für mich eine erfreuliche und faustdicke Überraschung, aber ich wollte noch wissen, was das Gericht dazu veranlasste, das Verfahren einzustellen:

§ 47 Verfolgung von Ordnungs - widrigkeiten, Abs. 2 Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

Der Text ist allgemein gehalten und die Beurteilung des vorliegenden Verfahrens liegt im Ermessen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Entgegengesetzt meiner

Erwartung hat der Richter zu meinen Gunsten entschieden und dafür bedanke ich mich recht herzlich und ich bereue mein Vorurteil. Nicht der Abzocke hat er den Vorrang gegeben, sondern der Menschlichkeit. Das sollte der Bußgeldstelle eine Lehre sein - das wird es aber wahrscheinlich nicht, da die Wenigsten so hartnäckig sind wie ich und dann auch noch das Glück haben, auf einen verständnisvollen Richter zu stoßen. Dieser Ausgang ist für mich eine Genugtuung. Damit möchte ich alle dazu ermuntern, sich nicht alles gefallen zu lassen

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Über den Autor

pepe50
Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt.
Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen.
Ich bin mir dessen bewuust, dass ich die Mehrheit damit nicht begeistern kann. Aber auch in dem Falle ist mir Qualität lieber als Quantität.
Alle (annehmbaren) Kommentare sind ausdrücklich erwünscht und ich betrachte sie als Belohnung.

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mohan1948 Habe Dein Büchlein gelesen und gebe Dir Recht!
Doch diese Verordnungen werden immer mehr (Schilda) auch bei uns in Österreich! Da wurde zum Beispiel am Ende der 30er Zone geblitzt mit 2 km/h Überschreitung!
Was soll man dazu sagen?
Liebe Grüße
Hannelore
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Die Abzocke wird immer unverschämter, (dein Beispiel, am Ende der 30 Km/h Zone) als ob sie testen wollten wie weit sie gehen können und, dass sie sehr weit gehen können, bevor die Bevölkerung auf die Barrikaden geht, das ist ja nichts Neues. Vielen Dank, liebe Hannelore, auch für die weitere Aufmerksamkeit ... ich suche noch 500 Autofahrer, gerne mehr, die bereit sind mit mir gemeinsam, bei rot über eine sinnlose Ampel zu fahren. :-) - LG Fred. .
Vor langer Zeit - Antworten
mohan1948 Da brauchst Du Dich nur auf einer befahrenen Kreuzung mit Kamera positionieren und in 2 Stunden hast Du eine erkleckliche Summe von Autofahrern, die bei Rot noch über oder in die Kreuzung einfahren! Ich weiß, was Du meinst mit den 500 Autofahrern, doch ich glaube Du meinst damit Kreuzungen bei Nacht oder an wenig frequentierten Punkten! Leider ist in Österreich dieses bei rot über die Kreuzung fahren Gang und gebe! Inzwischen schaue ich auch bei grün ob nicht doch noch einer angebraust kommt!
Dadurch dass sie auch bei gelb nicht mehr stehen bleiben, um den Abbiegern die Möglichkeit zu geben noch bei grün einzufahren ist schon sehr selten geworden! Die Disziplin der Autofahrer ist erschreckend geworden!
Liebe Grüße Hannelore
Vor langer Zeit - Antworten
LogorRhoe Solange die Wähler weiterhin eine NGO wählen, die nur angestellte Richter hat (nicht unabhängig wie es das Grundgesetz - gesetzliche Richter - fordert - Artikel 97-101 GG), denen jegliche Legitimation (eines Staates - siehe Artikel 149 GG) über Menschen zu Urteilen fehlt (da keine unbegrenzte Haftung vorhanden ist und die Bestallungsurkunde des Richters fehlt) , wird sich an der "Abzocke" am kleinen Mann und Begünstigung der Großen nichts ändern.

Da diese Gerichte (Geschäft - daher Geschäftszeichen) Gewinne generieren müssen, wie jedes andere Geschäft auch und sie wissen es, daher sind ihre Urteile, Beschlüsse, Bescheide auch nicht mit einer rechtskräftigen Unterschrift versehen. Sollte die Machenschaft einer Nichtstaatlichkeit ans Licht kommen, werden die entsprechenden Verantwortlichen nicht haftbar gemacht werden können.

So denken Sie (mutmaßlich) und die Vergangenheit gibt ihnen Recht. Denn auch in der Vergangenheit hat es die wahren Schuldigen der Rechtebeugung nie erwischt, sondern immer nur die Handlanger. Doch wenn aufgeräumt wird, so wird es so manchen Wegelagerer, der Gesetze (OWIG usw) anwendet, die einen klaren Geltungsbereich haben (auf Schiffe oder Luftfahrzeuge mit Berechtigung die Bundesflagge zu tragen - somit ist der Straßenverkehr usw. ausgeschlossen und dass Gesetz ist Justitia zufolge nicht anwendbar) und zudem aufgehoben wurden, nicht rosig ergehen.

Wann wacht das eingelullte, bequeme Volk aus seinen Dornröschenschlaf (wortwörtlich seit 100 Jahre) endlich auf.

a) Grundgesetz ist die Ordnung für die besetzten Wirtschaftsgebiete (höre hierzu Rede von Carlo Schmid http://www.downvids.net/carlo-schmid-das-grundgesetz-952648.html). Ersichtlich auch an folgendem das Buch heißt "Grundgesetz für die Bundesrepublik ... = Diktat von Außen. Grundgesetz der Bundesrepublik = Souveränität wäre der richtige Titel





Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank, Detlef, ich kann dem nur zustimmen und wenn ich in dem Zusammenhang an das "Duell" denke, was sich die beiden geliefert haben - welches zum Kotzen harmlos war, dann findet man einiges von dem bestätigt, was Du zu Recht angemahnt hast.
Natürlich ist die BRD nichts anderes als eine Interessengemeinscht, die aus Lobbyisten, den "Volksvertretern" und nicht zu vergessen auch aus der Kirche besteht.
Es ist eigentlich auch bezeichnend, dass es bisher noch nicht gelungen ist, einen Friedensvertrag zu erlangen aber auch dahinter steckt System. So ist das Grundgesetz auch nur Augenwischerei so wie die Demokratie. Das Volk wacht erst dann auf, wenn allen das Wasser bis zum Halse steht, aber soweit läßt man es eben nicht kommen, denn das würde vorausetzen, dass sich die Massse nicht mehr manipulieren ließe, denn das ist das A und O.
Vielen Dank für die den Link, ich werde mir die Rede von Carlo Schmid noch anhören ... sofern ich sie nicht schon einmal gehört habe, aber ich bin noch nicht dazu gekommen.

10.09.2017: LogorRhoe hat dir Status-Coins als Dank für dein Buch Abzocke?, nicht mit mir! geschenkt.
Auch dafür vielen Dank - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
LogorRhoe per PN Nachricht an Dich
Vor langer Zeit - Antworten
Newcomer Hallo Pepe,
also, ich kann mir nicht helfen, aber Du weißt wirklich nicht, wo der Hase in der Bundesrepublik Deutschland läuft. Dann werd' ich Dir mal ein bisschen auf die Sprünge helfen. In Deutschland gibt es eine allseits geachtete Autoindustrie, und auch wenn sie ein bisschen in die Schlagzeilen geraten ist, werden die Fahrzeuge weiterhin gekauft und natürlich auch gefahren. Somit fahren sehr viele Menschen ein Auto. Und immer dort, wo es etwas in großer Anzahl gibt, kann man lukrative Geschäfte machen. Das ist der Grundsatz von Angebot und Nachfrage. Will heißen: Möchte der Staat nun die Fußgänger abzocken, wenn sie bei rot über die Ampel latschen? Hm, das halte ich für eher schwierig. Die Fahradfahrer vielleicht? Ja, erste Versuche sind schon angelaufen, aber das System ist noch verbesserungswürdig. Dann bleiben als logische Konsequenz doch bloß die Autofahrer, und es sind ja nicht nur Deutsche, die hier rumkutschieren. Das Staatssäckel muss jederzeit prall gefüllt werden, wo kommen wir denn dahin wenn findige Berater dieses Rechtsstaates keine guten Ideen mehr dafür entwickeln?
Irgendwo muss ja diese schwarze Null herkommen, so etwas fliegt einem doch nicht einfach zu! Doch Du kannst froh sein, dass hier noch keine schweizer Verhältnisse im Straßenverkehr herrschen, da sind die Strafen drakonisch! In diesem Sinne wünsche ich Dir alle Zeit gute Fahrt, und immer schön vorsichtig, hinter der nächsten Ecke könnte schon ein Blitzer stehen.
Liebe Grüße von Marko
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank fürs auf die Sprünge helfen, Marko, aber so ganz neu ist mir deine Sichtweise nicht und ich schließe mich dem voll und ganz an. Aber vielleicht hilfst Du einigen anderen auf die Sprünge, die den Kommentar lesen.
Du könntest mir allerdings auf die Sprünge helfen, wenn Du mir erklären würdest, was dahinter steckt, dass sich unsere Politiker mit den Lobbyisten der Autoindustrie anlegen.
Der Dieseskandall wird m.E. nur vorgeschoben um von einer weiteren riesen Schweinere abzulenkeni, von der beide in gleichem Maße profitieren.
Wenn die Bürger auch nicht im Straßenverkehr abgezockt werden, dann eben anders z.B. von der GEZ.
Aber wir können ganz beruhigt sein, denn es wird sich nichts ändern, weil die Minderheit von der Masse vereinnahmt wird und Frau Merkel BKlerin bleiben wird..- LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
Newcomer Herzlichen Dank für die Coins, und deine Antwort, Fred. Dass sich unsere Politiker mit den Lobbyisten der Autoindustrie anlegen, ist bloß ein abgekartertes Spiel. Längst wurde vorher auf geheimen Treffen beschlossen, wie denn vorzugehen ist. Also bloß Show.
Und du hast völlig Recht, es wird sich immer eine Möglichkeit für eine Abzocke finden, und Mutti bleibt Kanzlerin. Ach ja, und nach Montag kommt der Dienstag.
Liebe Grüße, Marko
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Natürlich ist es alles nur Show, zum Schein streitet man sich vor der Bevölkerung und hinter den Kulissen beglückwünscht man sich: Das haben wir gut gemacht. Danke, Marko. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
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