Hänsel und Gretel
Die unbeschulten, verwandtschaftlich 1. Grades verbundenen Hänsel und Gretel, waren die Nachkommen eines minderbemittelten Holzverwertungs-Facility-Managers. Der lebte mit seiner Ehegattin mit steuerlicher Splittingberechtigung in prekariaten Umständen.
Als die Negativbilanz der Ernährungsversorgung überhand nahm, beschlossen die beiden Elternteile, seit dem 13.07.1873 vermählt, die zwei ihrer Fürsorgepflicht angediehenen Nachkommen der naturnahen, bio-ökologischen Entsorgung zu überantworten.
Sie gingen tief in das naturbelassene Gehölz und hofften, dass sie dort ihrem Ableben entgegen sähen.
Die noch nicht geschäftsfähigen Kinder waren über das Verbot betreffs des Verlassens der zugelassenen Waldwege auf Regionalebene nicht aufgeklärt worden. Allein gelassen, fanden sie erst nach drei Werktagen in dem Rekultivierungs-flächigen, daher dichten Wald, ein einstöckiges Privathaus.
Sie machten sich des Diebstahls schuldig, indem sie Energie-verwertbare Teile der Dachkonstruktion abbrachen und sich daran labten. Durch das Entfernen der süßen, knackigen Backwaren, gefährdeten sie auch die Norm-Vorschriften hinsichtlich der Statik.
Mundraub kommt hier unter Umständen in Betracht, da diese Vorschrift erst mit Wirkung vom 1. Januar 1975 abgeschafft wurde.
Die Eigentümerin der Bausubstanz, eine Rentnerin, deren Zeitpfeil der Lebensspanne schon überwiegend abgelaufen war, konnte verständlicher Weise keine Vertrauensbasis mit den unbefugt eingedrungenen Kindern aufbauen.
Sie wurde den zwei Straffälligen habhaft und unterzog sie einer autorisierten Befragungsebene, deren Wortlaut dem Amt vorliegt:
"Knusper knusper kneischen, wer knabbert an meinem Häuschen."
Diese zielgerichtete, eindeutig vorgebrachte
Frage war durchaus legitim, da sie vorwiegend der Identitätsfindung diente und zu der aktuell eingetretenen Beschädigung eine Erklärung suchte.
Anstatt wahrheitsgemäß auf die kritische Verknappung des Ernährungssektors hinzuweisen, ließen sich die Heranwachsenden zu einer präpotent frechen Falschaussage hinreißen.
"Der Wind, der Wind, das himmlische Kind."
Daraufhin sperrte die Geschädigte den genetisch männlichen Täter in einen vergitterten Kubus, dessen Raummaß geschätzte 1,5 Kubikmeter betrug und der über eine Sperrvorrichtung verfügte.
Auf Grund ihres erst kürzlich offiziell reformreduzierten Rentenbescheides vom 07.07.1883, wollte sie die Gelegenheit nutzen der Monotonie des einfach strukturierten Ernährungsfahrplans eine Diversität angedeihen zu lassen. Der Inhaftierte sollte zum Verzehr dienen.
Dazu musste er Schlachtreife erreichen, die nicht nur nach dem Zuchtalter, sondern auch durch das Erreichen eines bestimmten Lebendgewichtes zu bemessen war.
Die weibliche Täterin wurde in ein Arbeitsverhältnis überführt, das durchaus den Vorschriften eines ein Euro Jobbers entsprach. Die normaler Weise zu gewährende, pauschale
Anfahrtsentschädigung entfiel natürlich, da Gretel bereits vor Ort ihre Tätigkeit aufnahm. Auch steht der Verwendung als Reinigungs- und Houskeeping-Fachkraft nichts entgegen. Sie hatte schließlich alles zu tun, um in Arbeit gebracht zu werden.
Da die Krankenkasse der betagten Altersruhegeldempfängerin die Unterstützung einer Sehhilfe versagt hatte, schmiedeten die beiden Minderjährigen einen perfiden Plan. Der Vorsatz und die damit unabdingbar verbundene Täuschung ist als erwiesen anzusehen.
Die Mastbemühungen von Frau H. wurden dadurch unterlaufen, dass statt des Fingers von Hänsel ein länglicher, dünner Knochen (Ossa) zur Qualitätssicherung dargereicht
wurde. Die eklatante Sehschwäche von Frau H. beeinträchtigte ihre objektive Beurteilung des realen Sachgefüges.
Obwohl Frau H. nur auf ihr einfach strukturiertes, geistiges Material zurückgreifen konnte, wurde sie doch mit fortlaufender Prüfungsperiode misstrauisch.
Sie forcierte schließlich den Fütterungs- und Entwicklungsprozess zeitlich, indem sie sofort die Umsetzung des Rohmaterials zum Gargut angedachte.
Um endlich zu ihrem carnivorischen Mahl zu kommen, beauftragte sie Gretel über den Temperaturpegel des angeheizten Ofens Meldung zu machen. Gretel weigerte sich die zwingende Anweisung ordnungsgemäß
durchzuführen, da sie nicht der erforderlichen, leiblichen Größe entspräche, um dezidiert über den Hitzegrad des Herdes referieren zu können. In notgedrungener, konstruktiver Initiative prüfte Frau H. eigenkörperlich den Realzustand des Ofens. Dabei stieß Gretel die wehrlose, weil raumtechnisch beengte H., vollends in den heißen Hohlraum und schlug die Ofenklappe zu.
Dann befreite sie ihren Anverwandten Hänsel und sie durchsuchten in räuberischer Absicht das Gebäude, während Frau H längst den Garzeitpunkt überschritten hatte. Die Beiden wurden fündig, nahmen das wertvolle Diebesgut mit, das Frau H. in ihren langen Jahren des anstrengenden und als zauberhaft zu bezeichnenden Lebensweges steuerlich
redundant erworben hatte.
Nachdem Hänsel und Gretel schließlich bei ihrem Rückweg zufällig doch auf eine offizielle Wegbeschilderung stießen, fanden sie zu ihrem angestammten Gehöft zurück. Ihre genetischen, direkten Vorgänger und Erzeuger waren zu diesem nämlichen Zeitpunkt bereits als ablebig registriert worden. So lebten die Beiden durch die an sich genommenen Kleinodien, auch während des Alters der vollen Geschäftsfähigkeit, ohne Hartz IV glücklich bis an ihr Lebensende und fielen dem Staat nicht mehr zur Last.
Auf die Haftpflichtmachung von H. wegen zu Unrecht erzielter, nach dem Ableben erreichter, Rentnenüberweisung wurde
verzichtet, weil die bereits durchgeführte Feuerbestattung nicht zu Lasten der öffentlichen Hand fiel.
Nach ihrem Tod wurde der Bild-Zeitung durch eine vertrauensvolle Quelle bekannt gegeben, dass der Name von Frau H. Hexe gewesen sei.
Dies kann das Amt nicht bestätigen,
weil das Datenschutzgebot bedient werden muss.
Attestierter Schluss, auch Ende genannt.