Aphorismen
Wirfst du den Stein

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"Wirfst du den Stein"
Veröffentlicht am 29. Juli 2017, 2 Seiten
Kategorie Aphorismen
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http://www.mystorys.de

Über den Autor:

Ich liebe das Leben, diskutiere gern und mache gern Spaß. Respekt und Ehrlichkeit sind mir wichtig. Mein Buch "Die Liebe trifft das Leben" ist am 6.2.15 erschienen.
Wirfst du den Stein

Wirfst du den Stein




Wirfst du den Stein vom Dach,

ist es ein Mordversuch.

Wirfst du und triffst keinen,

lass ich dich laufen?


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Über den Autor

Darkjuls
Ich liebe das Leben, diskutiere gern und mache gern Spaß. Respekt und Ehrlichkeit sind mir wichtig. Mein Buch "Die Liebe trifft das Leben" ist am 6.2.15 erschienen.

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Rajymbek 
Wer kein Wissen von Hamburg hat, wird es schwer haben zu antworten.

VLG Roland
Vor langer Zeit - Antworten
Darkjuls Ich danke Dir und grüße von hier aus herzlich, Marina
Vor langer Zeit - Antworten
Bleistift meint*
"Wirfst du den Stein..."
Hier eine mögliche Antwort auf deine Strafrechtsfrage.
Die Frage gliedert sich zunächst in zwei Alternativen auf,
zum einen in Tun, oder zum anderen in Unterlassen...
-Wer also etwas tut,
was einem anderen Schaden schadet, (oder alternativ) oder schaden könnte, der macht sich schuldig...
-Wer also etwas nicht tut, (ebenso alternativ)
um einen Schaden von anderen abzuwenden,
obwohl es ihm möglich wäre,
der macht sich gleichfalls schuldig...
Die jeweilige Schuldform könnte durch einen
moralischen Aspekt gekennzeichnet sein,(geringfügig)
und/oder durch einen strafrechtlichen. (schwer, bedeutend)
Näheres dazu entscheidet immer das entsprechend verletzte Gesetz,
welches das Tun, oder Unterlassen regelt...

In deinem konkreten Fall muss die Justiz also prüfen (beweisen),
ob der Werfer das Ziel/die Absicht hatte,
jemanden durch seine Tat zu schaden. (Vorsatz/Fahrlässigkeit)
Wenn er diese Absicht verfolgt und
diese Frage mit einem Ja beantwortet wird,
dann ist der Werfer schuldig im Sinne des Gesetzes,
vorsätzlich gehandelt zu haben.
Trifft aber der Werfer sein Ziel nun nicht,
aber das verletzte Gesetz beinhaltet den Absatz,
"Auch der Versuch ist strafbar...",
dann hat sich der Werfer im Sinne des Gesetzes
ebenfalls schuldig gemacht und ist zur Verantwortung zu ziehen.
LG
Louis :-)
Vor langer Zeit - Antworten
Darkjuls Oh, vielen Dank Louis für diese Wortmeldung zum Thema. Ich denke, wer Steine oder Gegenstände wirft, nimmt das Verletzen oder Töten von Menschen in Kauf und gehört empfindlich bestraft. LG Marina
Vor langer Zeit - Antworten
Memory 
Versuch, Absicht, Vorsatz, Zufall???
Das werden wohl im Einzelfall höhere Instanzen klären müssen.
Hauptsache, DU wurdest nicht getroffen :))
Lieben Gruß
Sabine
Vor langer Zeit - Antworten
Darkjuls Ich danke Dir Sabine, schon der Versuch sollte hart geahndet werden. LG Marina
Vor langer Zeit - Antworten
Annabel Oh ha, ich würde sagen, hier muss der Vorsatz geprüft werden. Kluge Gedanken - lieben Gruß an dich
Vor langer Zeit - Antworten
Darkjuls Danke Annabel, hier ist der Vorsatz zu prüfen, genau. LG Marina
Vor langer Zeit - Antworten
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