Bleistift meint* "Wirfst du den Stein..." Hier eine mögliche Antwort auf deine Strafrechtsfrage. Die Frage gliedert sich zunächst in zwei Alternativen auf, zum einen in Tun, oder zum anderen in Unterlassen... -Wer also etwas tut, was einem anderen Schaden schadet, (oder alternativ) oder schaden könnte, der macht sich schuldig... -Wer also etwas nicht tut, (ebenso alternativ) um einen Schaden von anderen abzuwenden, obwohl es ihm möglich wäre, der macht sich gleichfalls schuldig... Die jeweilige Schuldform könnte durch einen moralischen Aspekt gekennzeichnet sein,(geringfügig) und/oder durch einen strafrechtlichen. (schwer, bedeutend) Näheres dazu entscheidet immer das entsprechend verletzte Gesetz, welches das Tun, oder Unterlassen regelt... In deinem konkreten Fall muss die Justiz also prüfen (beweisen), ob der Werfer das Ziel/die Absicht hatte, jemanden durch seine Tat zu schaden. (Vorsatz/Fahrlässigkeit) Wenn er diese Absicht verfolgt und diese Frage mit einem Ja beantwortet wird, dann ist der Werfer schuldig im Sinne des Gesetzes, vorsätzlich gehandelt zu haben. Trifft aber der Werfer sein Ziel nun nicht, aber das verletzte Gesetz beinhaltet den Absatz, "Auch der Versuch ist strafbar...", dann hat sich der Werfer im Sinne des Gesetzes ebenfalls schuldig gemacht und ist zur Verantwortung zu ziehen. LG Louis :-) |