welpenweste Hallo lieber Pepe, ein paar Anmerkungen: Das Verfahren gegen Dich wurde, wie ich es prognostiziert hatte, eingestellt. Nun erhebst Du selbst entsprechende Vorwürfe: Verleumdung, Rufmord - Beleidigung, üble Nachrede. Es geht noch weiter: Freiheitsberaubung und damit Schadensersatzforderung gegen die Geschäftsführerin der Skatstube GmbH. Pepe, Pepe! 1) zu Verleumdung, Rufmord, Beleidigung und übler Nachrede: Alle diese Vorwürfe greifen nicht. Genauso, wie man Dir etwas unterstellt hat, so unterstellst du nun selbst. Es ist nicht strafbar, wenn man "Heil Hitler" Grußvergleich als so emörend empfindet, dass man Anzeige erstattet. Alle diese, Deine Vorwürfe fallen daher schon von vornherein weg. Daher gibt es auch keinen Schadensersatzanspruch. 2) Die zweite Angelegenheit betrifft den Zugang zum Skatclub im Internet. Du hast keinen Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Webseite. In der AGB der Skatseite wird auf Deine Pflichten hingewiesen. Es ist daher rechtlich wirksam Dich auszuschließen. Die Empfindung über diesen blöden Heil Hitler Vergleich darf durchaus als Ausschlusskriterium gesehen werden (interpretationssache, die der GmbH gestattet ist), denn Du wurdest nicht frei gespochen, sondern dein Verfahren wurde eingestellt. (wahrscheinlich schließlich wegen Nichtigkeit). Wie wichtig Dir persönlich dieser Verein ist, spielt keine Rolle. Das Einzige, das zählt, ist ein anzunehmender Verstoß gegen die AGB. Den hast Du zwar nicht begehen wollen, aber Deine unbedachte Bemerkung rächt sich. Woher Du Freiheitsberaubung nehmen willst, ist mir ein Rätsel. Kann nicht greifen. Wenn Du Deinen Grußvergleich anders formuliert hättest, nämlich z.B.: "da könnte ich gleich sagen"HH", da das genauso unsinnig ist", wärest Du nicht angeeckt. Als erwachsener Mann muss man seine Formulierungen doch etwas sorgfältiger wählen. Dein erregter Aufstand ist sinnlos! - zumindest aus rechtlicher Sicht. Es gibt übrigens auch einen Paragraphen, der die sinnlose Beschäftigung eines Gerichts mit Busgeld bedrohen kann. Also Vorsicht! Nur gut gemeint günter |
pepe50 Dass Du es nur gut meinst, Günter, das weiß ich doch und ich war wirklich darauf gespannt, was Du dazu schreiben würdest. Nüchtern und sachlich wie immer, wenngleich ich in einigen Punkten der Rechtssprechung ganz anderer Meinung bin, weil ich sie auch beweisen kann, aber die Staatsanwältin sich nicht die Mühe macht, das zu überprüfen. Zudem bist Du der mutigsten Einer. Wie kannst Du denn den Hitlergruß ausschreiben? Was mich gerettet hat war der Chat und das hier ist Öffentlichkeit. Für Gutmenschen, die sogar in einem Braunbären einen Nazi sehen, ist das doch ein gefundenes Fressen, denn genau darum dreht sich doch die ganze Geschichte bzw. dadurch wurde sie verursacht und unten schreibst Du mir, wie ich das hätte umgehen können. Jetzt meine ich es auch gut mit dir, ändere es in "HH", denn laut Staatsanwältin spielt der Zusammenhang keine Rolle m.a.W.: Es ist nicht wichtig was man schreibt, sondern wie es bei den Anderen ankommen könnte, aber zugleich hat sie selbst den Hitlergruß voll ausgeschrieben. Wie dem auch sei, dir vielen Dank und mal sehen wie es ausgeht. Es wird wahrscheinlich auf das Übliche auslaufen. wegen Geringfügigkeit usw. - LG Fred |
welpenweste Wahrscheinlich! Im Übrigen habe ich nur zu einem Thema mich geäußewrt, dessen Inhalt eben ... ist. Das darf man, genauso, wie die Staatsanwältin. Herzlich Günter |
pepe50 Ja, ja Günter, ... das darf man, aber halt eben nicht in der Öffentlichkeit. Ich habe es im Chat geschrieben, die Staatsanwältin mir persönlich, aber deins ist für alle sichtbar, so musst Du es sehen, der springende Punkt ist die Öffentlichkeit und wie es ausgelegt werden kann. - LG Fred |
Pfauenfeder Es gibt so ´ne und so ´ne Juristen. Sie sind auch nur Menschen, was die Paragraphen manchmal etwas verschleiern. Und so scheint es manchmal, dass sich diese auch-nur-Menschen ungern mit Streitigkeiten auseinander setzen mögen, welche sich mehr und mehr im moralischen Bereich befinden - da siegt dann der Augenschein, bei der blinden Justitia. Ist also anzuraten, ihr die Augenbinde wieder zu reichen.....- Mit lieben Gruß - von mir |
pepe50 Vielen Dank dir, Pfauenfeder, auch für die zusätzliche Aufmerksamkeit.. Unsere Kommentare scheinen sich gekreuzt zu haben. Sicher gibt es sone und sone Juristen, aber eins scheinen sie mit den Ärzten gemeinsam zu haben - nicht Götter in weiß, sondern selbiges in der Robe und Justitia wäre auch nur authentisch, wenn man sie ohne Binde und Waage darstellen würde, denn so wie sie dargestellt ist, das wäre ideal und wird zeitlebens eine Wunschvorstellung bleiben. Mit liebem Gruß zu Dir :-)) |
Pfauenfeder ach nein, es gibt die tatsächlich, die Richter, die ihrer Robe würdig sind. Und da hat Justitia tatsächlich allen Respekt. Das, weil ich nicht alle über einen Kamm scheren möchte. Andererseits dann natürlich auch die, die meinen, die Wahrheit, Dank ihres Studiums, gepachtet zu haben, für die ist Stil und Klischee die Waage ihrer Entscheidungen... na, und die Kosten! Geld scheint für Viele eine wirklich wichtig-wertvolle Hypnose zu bedeuten: bei anderen mechanisch verurteilt, bei sich selbst als wichtigste Nebensache weggesperrt Da kann der Kampf um Schadenersatzansprüche schon in die 12. Runde und weiter gehen - ;) |
Pfauenfeder Da kann ich leider kaum mitreden. In einem Strafverfahren fühlte ich mich angehört (als Zeugin). in einem Zivilverfahren dagegen, obwohl ich kaum, fast gar nicht zu Wort kam, von der Richterin (Kontrahentin?!) dumm angemacht und abserviert. Anderorts ebenfalls abserviert, ohne dumm angemacht worden zu sein - es geht Dir um Erfahrungsaustausch? Was ist da "Minderheit"? |
pepe50 Nochmal vielen Dank, Pfauenfeder. Du bestätigst das, wovon ich überzeugt bin. Richter, Staatsanwälte und auch die Rechtsanwälte sprechen sich vor einem Prozess gegenseitig ab. Die Aussagen von Zeugen und Angeklagten sind nur noch Formsache und haben sicher keinen Einfluss mehr auf das Urteil. - alles Schauspielerei, so ein Prozess. |