Bleistift lacht* "Kein Freispruch - Aber das Verfahren wurde eingestellt..." Hallo Fred, mit Interesse habe ich den Fortgang der Dinge bei Dir verfolgen können und bin am Ende doch ziemlich überrascht darüber, dass Du Dich dennoch über die bloße Einstellung des Verfahrens so echauffierst. Was hast Du erwartet? Einen Freispruch erster Klasse, bei welchem sich deine totale Unschuld herausgestellt hätte? In deinem Fall kam es erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung, bei welcher die Schuld, oder Unschuld eines Beschuldigten hätte festgestellt werden können. Denn das kann tatsächlich nur in einem ordentlichen, sprich rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren geschehen. Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft insofern völlig korrekt gehandelt hat, als dass sie bei der Inaugenscheinnahme deines Falles weitesgehend berücksichtigte, dass Du definitiv kein Nazi bist und die Sache an sich, sich bei Dir als ein relativ geringfügiges Delikt bewerten und einstufen lässt. Sicherlich aber auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Du (sehr wahrscheinlich) weder vorbestraft, noch in der Vergangenheit wegen dieser oder ähnlicher Delikte negativ aufgefallen bist... Unterm Strich könntest Du eigentlich ganz zufrieden sein mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die in diesem Fall Gnade vor Recht hat ergehen lassen, denn in der Öffentlichkeit einen sogenannten "Hitler-Gruß", aus welchem Grund auch immer zu propagieren, ist strafrechtlich gesehen in Deutschland natürlich eine verbotene Handlung, die auch entsprechend geahndet werden kann. Und was deine Affinität zum Denunziantentum angeht, so ist das moralisch vielleicht verwerflich, aber strafrechtlich jedenfalls nicht relevant... LG Louis :-) |
pepe50 Vielen Dank für deinen engagierten Kommentar, Louis. In der Tat hätte ich gerne einen Prozess gehabt mit einem Freispruch. Jedoch kann ich den nicht erzwingen, wenn die Staatsanwaltschaft das nicht will. Z - Unterm Strich könntest Du eigentlich ganz zufrieden sein mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ...usw. Nein, das bin ich nicht, was nach Gnade aussieht finde ich als Bequemlichkeit, denn natürlich handelt es sich um eine Bagatelle die aber eine aufwendige Recherche erfordern würde und der Ausgang des Prozesses konnte eigentlich nur zu meinen Gunsten ausgehen, mit allem Anderen hätten sie sich doch lächerlich gemacht und das hat man gewusst. Z - ... denn in der Öffentlichkeit einen sogenannten "Hitler-Gruß", aus welchem Grund auch immer zu propagieren ... Das ist doch der springende Punkt, genau das habe ich nicht in der Öffentlichkeit getan, sondern im Chat - aber es wurde von den Gutmenschen so dargestellt, wobei der Chat eher als Ersatz fürs telefonieren gesehen werden kann. Denutziantentum ist sehr wohl strafbar, da bewusst Tatsachen verdreht werden um andere in misskredit zu bringen bzw. zu schädigen, nur ist es schwer zu erkennen und wenn es erkannt wird von der Justiz, dann müsste der Kläger bestraft werden, daher auch meine Gegenanzeige, die zwar noch nicht eingestellt ist, aber die Staatsanwältin meint keine Anhaltspunkte gefunden zu haben um die Ermittlung weiter zu führen. Aber das kannst Du in der nächsten Folge nachlesen. Es hat mich aber sehr gefreut, dass Du die Sache aufmerksam verfolgt hast. :-) LG - Fred |
LogorRhoe Ja Justizia ist blind und taub geworden, Vergewaltiger, Mörder, Pädophile, Betrüger, Völkermörder das deutsche Volk betreffend und Denunzianten, werden freigesprochen. Menschen Die hinter die Kulissen sehen, die Rechtsbrüche eines "Rechtstaates" ihnen unter die Nase reiben und aufzeigen dass sie noch immer NASORECHT anwenden obwohl Artikel 139 GG die Beseitigung fordert, werden weggesperrt, wenn sie hartnäckig es ihnen aufs Brot schmieren. Du weißt es gibt diese Menschen, du hast es sicher schon gehört. Daher: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ Bertolt Brecht Menschen die im zivilen Ungehorsam sprich Widerstand sind, können bis zu 5 Jahre weggesperrt werden. lg logorrhoe |
pepe50 Z - Ja Justizia ist blind und taub geworden, ... Ze Nein, Detlef, das sehe ich anders, sie ist hellsichtig und hellhöriger wie nie zuvor, nur wird mit diesen Eigenschaften, Missbrauch getrieben. Wahrheit, Moral, Würde und Ehre spielen in der derzeitigen Justiz und Rechtsprechung keine Rolle mehr und sind eigentlich das Spiegelbild dessen, wie es um unseren Rechtsstaat bestellt ist. Brecht hat Recht, aber solange es nur einzelne versuchen ... die Antwort steht darunter und ich entsinne mich dessen, was dir widerfahren ist. Das bestätigt meine Meinung, wir sind keine Demokratie sondern eine verkappte Diktatur. Wobei ich eine Diktatur vorziehen würde, denn da wüßte ich wo ich dran bin. - LG Fred |
pepe50 Vielen Dank, liebe Hannelore. Ja, ich hatte etwas Anderes gehofft und zwar, dass es zu einem Prozess gekommen wäre. Nun kan man überlegen, was den Prozess verhindert hat und dazu habe ich einige Andeutungen gemacht, Günter und Detlef ebenfalls. Ich habe deinen Kommentar noch im Ohr, sinngemäß: Es ist erschreckend, was sich in der sogenannten Demokratie abspielt. - LG Fred |
welpenweste Hallo Pepe, sagte ich es nicht? Das Verfahren wird eingestellt. Genauso habe ich es voraus gesagt. Rechtlich gibt es keinen strafwürdigen Ansatz. Der ursprüngliche Bescheid (300€) hätte es einfach gemacht, aber es entspricht eben nicht dem Rechtsgefüge. Da macht man es sich eben leicht. Vielleicht wollte die Staatsanwältin einfach einen Dämpfer erteilen. (auch nur ein Mensch). Ein Freispruch hingegen hätte auf die Staatsanwaltschaft ein schlechtes Licht geworfen. Das war natürlich zu vermeiden. Sieht man es nach STGB, so ist dies das angenehmste Ergebnis. Wäre es zu einer Verhandlung gekommen, so liefe man Gefahr einen Freispruch aussprechen zu müssen. Dann aber wäre es an Dir gewesen auf Grund dieses Urteils auf Verleumdung klagen zu können. Wieder ein arbeitsintensiver Vorgang, der dann wahrscheinlich von Erfolg gekrönt werden könnte. So aber läßt man die Sache einfach untergehen. Jedenfalls zeigt es, dass man bei der Staatsanwaltschaft offensichtlich eine falsche Einstellung zu deutschem Recht hat. Im Übrigen ist eine Niederschlagung einer Anzeige eigentlich genau das Ergebnis, auf welches die Staatsanwaltschaft schon von Anfang an hätte kommen müssen. lächerlich einfach. Sie hätte den Kläger außerdem warnen müssen, dass ein eingeleitetes Verfahren auch mit dem Vorwurf der Denuntiation und Verleumdung enden könnte. Es hätte viel Steuergeld gespart und den Kläger außerdem in die Schranken gewiesen. So ist die ganze Sache aufgebauscht worden, aber ins Leere gelaufen. Günter |
pepe50 Ja, Günter, darüber waren wir uns einig und vielen Dank für deinen Kommentar. Die Taktik ist klar und ich vergleiche die Justiz einfach mal mit einem Krankenhaus. Beides ist gleichermaßen verlogen, sie geben vor human zu handeln. Das KH ist ein Wirtschaftsunternehmen und die Justiz eine Schmiede der Eitelkeit, wo Schmiergelder wohl in gleichem Maße fließen. Sei es beim KH z.B.: im Bereich der Organspende so beim Gericht, beim sprechen von gefälliigen Urteilen. Nur keiner von den Medien wagt sich an den Sumpf heran, warum?, weil auch sie davon partizipieren. Aber warum auch?, die Masse interessiert das scheinbar herzlich wenig bzw. es scheint ihr gleichgültig zu sein. - LG Fred |
welpenweste Die Korruption in derJustiz ist nicht ganz von der Hand zu weisen, aber auch nicht beweisbar, Es erscheint zumindest merkwürdig, dass Leute mit Geld ganz anders behandelt werden, als Bürger ohne entsprechender Unterstützung. Es ist schlichtweg das Verlassen des Rechtsstaates festzustellen. Günter |