Biografien & Erinnerungen
Floskel gegen Paragraphen - Auf welcher seite steht die Staatsanwältin

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"Recht haben ist das Eine, Recht bekommen ist das Andere."
Veröffentlicht am 10. Februar 2017, 16 Seiten
Kategorie Biografien & Erinnerungen
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Über den Autor:

Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt. Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen. Ich bin ...
Recht haben ist das Eine, Recht bekommen ist das Andere.

Floskel gegen Paragraphen - Auf welcher seite steht die Staatsanwältin

Floskel gegen Paragraphen

Vorwort: Ende - Grüß Gott Teil 3


Warum schreibe ich das? Ganz einfach um zu sehen, wie das Verständnis der Leser ist, aber auch, um darauf aufmerksam zu machen, wie leicht und bequem sich die Staatsanwaltschaft eines Verfahrens entledigt um es zu den Akten zu legen – was aber zugleich auch ein Beweis dafür ist, für wie dumm sie die Betroffenen halten bzw. einschätzen. Außerdem wäre damit auch die lästige Gegenanzeige vom Tisch. Ich habe mir vorgenommen, es bis zum Letzten durchzuziehen und scheue mich auch

nicht vor dem Verfassungsgericht. Ich würde mich über jeden Kommentar freuen und auch Vermutungen über den Ausgang, würden mich interessieren.





PS.: Was ist eine Floskel?

Eine Floskel ist eine unüberlegte und nichtssagende Redewendung.

Wer versucht ihr einen Sinn zu geben, tut das i.d.R. in der Absicht, sie zu missbrauchen, wie im vorliegenden Falle geschehen.




Auf welcher Seite steht die Staatsanwältin?


Die Staatsanwältin kam meiner Bitte nach und zur Begründung der Auflage erhielt ich folgendes Schreiben: (Abschrift vom Original)


Sehr geehrter Herr (ich)

unter Bezugnahme auf ihr Schreiben teile ich mit, dass hier Schriftberkehr vorliegt, aus dem sich ergibt, dass Sie im Internetforum "skatstube.de" als Reaktion auf die Begrüßung"Grüß Gott" mit den Worten"Und ein pfundiges "Heil Hitler" geantwortet haben.


Das haben sie letztlich auch eingeräumt und lediglich dazu Ausführungen gemacht, was Hintergrund Ihrer Äußerung war und wie diese

gemeint war.

Vorraussetzung des Sraftatbestandes des § 86a des StGB ist nicht, dass man tatsächlich rechter Gesinnung ist und sich mit der Grußformel bzw. der Ideologie, die dahinter steckt, tatsächlich identifiziert, also dem Symbolgehalt des Kennzeichens auch zustimmt.

Ausreichend für die Strafbarkeit ist, dass die Äußerung öffentlich erfolgt ist und bei einem objektiven Beobachter den Eindruck einer Identifikation mit den Zielen der verbotenen Organisation erwecken kann. Das war vorliegend der Fall. Dass Sie anderer Auffassung sind, habe ich zur Kenntnis genommen.

Der Strafbestand des § 86a StGB ist nach

hiesiger rechtlicher Bewertung erfüllt worden...es folgte der Hinweis auf die angeblich relativ geringe Geldauflage (300 €), die mir angeboten wurde, um das Verfahren einzustellen. Anderenfalls würde das Verfahren fortgesetzt und ich müsste mit einer Anklageerhebung rechnen.


Ich bin maßlos enttäuscht und verärgert, dass die Staatsanwältin scheinbar nicht wahr haben möchte oder erkannt hat, dass das ganze "Theater" nur deswegen von dem Kläger (Josef - der 52er) inszeniert wurde, um mich zu schikanieren und wenn doch, dem zumindest keine Beachtung schenkt. Daher antwortete ich ihr auf das Schreiben wie folgt:


Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,

Vielen Dank für ihr Schreiben vom 23.01.17 indem Sie leider an der von Ihnen erstellten Auflage von 300 € festhalten, um das Verfahren einzustellen. Für Sie ist der Cargus - Knacktus die Öffentlichkeit in der ich den Hitlergruß verbreitet haben soll. Es tut mir ausgesprochen leid, daß es mir bisher nicht gelungen ist, auch Sie davon zu überzeugen, dass Sie der Manipulation unterliegen, die mein Kontrahent verursacht hat, indem er den Sachverhalt ins Gegenteil verkehrte, um mich damit bewusst zu schikanieren, denunzieren und zu diskriminieren – Attribute, die bisher leider von Ihnen unbeachtet blieben, sonst hätten Sie

dem Kläger diese Auflage mache müssen. Zunächst wäre einmal der Begriff der Öffentlichkeit zu definieren. Was das Verfahren betrifft, so ist der Begriff auf meine Äüßerung, bgl. des Hitlergrußes nicht zutreffend, Den Gruß habe ich als Antwort auf die Floskel: Grüß Gott, in einem privaten Verein getätigt, wo nur registrierte Mitglieder Einsicht haben welches die Öffentlichkeit im größeren schon ausschließt. Zudem wurde die Einsicht noch mehr eingeschränkt, weil ich das innerhalb dieses Vereins in einem Chat geschrieben habe, den nur wenige Spieler einsehen konnten und das auch nur für ganz kurze Zeit. Ich konnte nicht ahnen, dass es so dumme Spieler gibt, die den Zusammenhang nicht

erkannten und statt dessen den Gruß dazu benutzten, um mich den Nazis oder Rechtsextremen zuzuordnen und das taten sie im Forum (was mir ebenfalls unterstellt wurde) indem sie den Gruß aus dem Chat extrahierten und im Verein zur Diskussion stellten. Ich hoffe, dass ich mich diesmal verständlicher ausgedrückt habe. Dies geschah im Januar 2016 und wurde mit dem Ausschluss meinerseits aus dem privaten Verein, innerhalb der Skatstube, beendet. Um so verwunderlicher sollte es doch sein, dass der Kläger, der selbst gar nicht zu diesem Zeitpunkt involviert war, das Thema neun Monate später wieder aufgreift, es in die

Öffentlichkeit bringt und die Mitglieder gegen mich aufhetzt und letztendlich zur Anzeige bringt. Um dem Nachdruck zu verleihen bedient er sich dubioser Screenshots, die sich meiner Kenntnis entziehen, aber die in jedem Falle suggerieren, das ich ein Reichsextremist sei. Als höchsten Trumpf spielt er dabei den Hitlergruß aus. Außerdem, wenn Sie der Meinung sind, dass die Auflage von 300 € relativ gering ist, dann frage ich mich, wie sie das beurteilen können, ohne meine wirtschaftlichen Verhältnisse zu kennen. Ich beziehe eine Rente von 740 € monatlich, also alles Andere als gering. Sollten Sie darin eine Fehleinschätzung erkennen, dann würde ich sie bitten, das Verfahren auch unter dem

Aspekt zu sehen und den wahren Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. An einer Anklageerhebung (ggf.) werde ich Sie nicht hindern können, sofern es bei dem Stand bleibt. Mit freundlichen Grüßen


Nach diesem Schreiben fiel mir ein, sie hatte doch in ihrem Schreiben den Hitlergruß selbst worwörtlich geschrieben. Daraufhin schickte ich der Staatsanwältin ein weiteres Schreiben, wie folgt:


Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,

als Ergänzung zu meinem Schreiben vom 02.02. und zur Verdeutlichung des

Sachverhaltes möchte ich ihnen folgende Analogie zukommen lassen, indem ich mich so verhalte, wie es der Kläger mir gegenüber getan hat.

Die Analogie wie folgt: In einem Schreiben an den Beklagten schrieben Sie u.a. wortwörtlich: „Und ein pfundiges Heil Hitler“. Das ist Hitlerverherrlichung und zeugt von einer rechtsextremen Gesinnung und braunem Geistesgut Folglich ist die Staatsanwältin Rechtsradikal und der Rechtsextremen Szene zuzuordnen. Ich werde die Staatsanwältin anzeigen damit man sie ihres Amtes enthebt, denn Rechtsextreme Personen sind nicht dazu geeignet in unserem Rechtsstaat und

demokratisch regierten Land, Recht zu sprechen. So etwas ist nicht hinnehmbar und weg schauen hilft da auch nichts, denn das tun schon genügend andere. Mit Nazis möchte ich nichts zu tun haben und ich distanziere mich entschieden von ihnen.

(Das Gerippe entspricht dem Originaltonn des Klägers, nur der Inhalt ist ein Anderer.) Ende der Analogie.


Allerdings müsste ich das noch in der Öffentlichkeit publik machen, so wie es der Kläger zuletzt getan hat und in ihrem Bekanntenkreis verbreiten, dann wäre das eine Kopie dessen, wie man mit mir verfahren ist. Sie haben den Hitlergruß geschrieben und alles Andere zählt nicht. Man würde genau so

über sie herfallen, wie man über mich hergefallen ist – wenn auch nicht alle und der Strafbestand nach § 86a wäre ebenfalls erfüllt. Nun müsste ich Sie auch noch bei der Polizei Anzeigen, damit ihre Kollegen darüber befinden, wie sie damit umzugehen haben und wenn sie dem Zusammenhang keine Bedeutung zumessen, dann würde es Ihnen so ergehen, wie es mir zur Zeit geht.


Damit möchte ich ihnen auf keinen Fall zu nahe treten, aber immerhin haben sie den Hitlergruß geschrieben und in welchem Zusammenhang, was spielt das denn für eine Rolle? Das wurde bei mir auch nicht berücksichtigt, weder von den Dummköpfen,

die bereitwillig auf den Zug aufgesprungen sind, noch bisher von Ihnen, Sollten sie nach dieser Ergänzung immer noch an Ihrer Version festhalten, dann würde ich mich mit einer Anklageerhebung abfinden müssen und ob ich Sie Anzeigen würde, das wäre eine Überlegung wert, denn ich habe

nichts Anderes getan wie Sie auch, nur in einem anderen Zusammenhang.

Mit freundlichen Grüßen


Anm.: In Anbetracht dessen, dass es 250 000 Verordnungen, Vorschriften und Gesetze gibt, freut es mich, dass ich meine Kenntnis um einen § erweitern konnte.


Fortsetzung folgt

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Über den Autor

pepe50
Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt.
Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen.
Ich bin mir dessen bewuust, dass ich die Mehrheit damit nicht begeistern kann. Aber auch in dem Falle ist mir Qualität lieber als Quantität.
Alle (annehmbaren) Kommentare sind ausdrücklich erwünscht und ich betrachte sie als Belohnung.

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pepe50  sugarlady hat dir Status-Coins als Dank für dein Buch Floskel gegen Paragraphen geschenkt.
Vielen Dank, sugarlady - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Hallo Pepe50,
Das war natürlich herzlich ungeschickt geantwortet, Pepe.
Hier meine Version:
Das Aufbauschen einer Bemerkung in einer privaten Runde, denn das ist ein Chat, erscheint merkwürdig. Dahinter steht weder eine Ideologie, sondern die Floskel Grüß Gott störte Herrn ..(Pepe) als ausgewiesener Atheist. Als Antwort fiel das hier angemahnte „Heil Hitler“. Nun wird es merkwürdig. Sieht man den lächerlichen Zusammenhang, so besagt $86 ausdrücklich: „Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.“ Chat bedeutet übrigens „plaudern“ und bedeutet die individuelle, elektronische Kommunikation in Echtzeit. Eine reine private, duale Angelgenheit.
Nun sehe ich in ihrem Engagement eher die Gefahr, dass Äußerungen in einer privaten Runde bereits verfolgt werden. Ich weise dabei auf die Schweinereien der Stasi Aktionen hin, die jegliche privaten Äußerungen in der DDR zu einer Verfolgung zum Anlass nahmen. Der Vorgang an sich ist schon so lächerlich, dass ich mich wundere, dass das Gericht dem überhaupt Aufmerksamkeit schenkt. Kommen wir zu dem hier angeführten §86a. Und hier weise ich ausdrücklich auf das Strafrecht hin. Es kann nur dann strafrechtlich jemand belangt werden, wenn es dafür eine genaue Rechtsvorschrift gibt.
Wenden wir uns dem Wortlaut §86a zu: Hier wird in (2) „Parolen“ erwähnt, wie man das dahin geworfene Wort „Heil Hitler“ in einem privaten Umfeld einordnen kann. Dieser Punkt (2) soll nur die „Kennzeichen“ definieren. §86a (1)1 wiederum subsumiert die Voraussetzungen. §86a(1)2 bezieht sich auf Gegenstände, ist also hier nicht anwendbar.
Die Voraussetzungen aus §86a(1)1 beziehen sich auf §86 1, 2, 3, 4 bezeichneten Parteien, (Nicht zutreffend!)Vereinigungen (nicht zutreffend), öffentlich in einer Versammlung (nicht zutreffend), oder in einer von ihm verbreiteten Schriften verwendeten (nicht zutreffend!) Ausführungen.
So gibt es nicht einmal einen rechtlichen Anhaltspunkt, zumal das zugegebener Maßen überzogene „Heil Hitler“ nicht einmal als Parole verwendet wurde, sondern als Antwort auf „Grüß Gott“, als eine für einen eingefleischten Atheisten zornig dahin geworfene, unbedachte Äußerung, zu werten ist.
Ich befürchte, dass eine weitere Verfolgung dieser Angelegenheit lediglich dazu führt, dass die Ansicht der Staatsanwaltschaft in das Lächerliche abrutscht und überhaupt die Frage aufwirft, inwieweit sich in meiner Bundesrepublik Deutschland Überwachungsanomalien aus der DDR einschleichen. Weiterhin stelle ich die Frage, wieso dann wirklich Deutschland und den Rechtsstaat zersetzende, aus dem KZ stammende Äußerungen des Herrn Müntefehring (wörtlich):“Wer nicht arbeitet, brauch auch nichts zu fressen.“ zu Untätigkeit der Staatsanwaltschaft geführt hat. Hier allerdings war sowohl Öffentlichkeit, wie auch Menschenverachtung gegeben.
Weitere strafrechtlich relevante Anhaltspunkte sind nicht gegeben.
Das Verfahren ist daher per se, aber auch u.a. wegen Nichtigkeit einzustellen.
Gruß
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank, Günter, für das hervorragende Plädoyer. Dagegen habe ich wirklich sehr ungeschickt geantwortet, aber die Antwort ist die eines Laien und zum Glück hatte ich in meinem Leben noch nicht soviel mit Paragraphen zu tun, dass ich emutionslos auf sie reagiere..
Das unterstelle ich dir selbstverständlich auch nicht, aber Du bist doch wesentlich sachlicher vorgegangen, was wahrscheinlich auch nötig ist um gegen den "Beton" der Justiz etwas ausrichten zu können oder erfolgreich zu sein.
In der von dir schon gewohnten Manier, hast Du auch den § 86a recherschiert und analysiert. Hättest Du das Plädoyer schon nach dem 3ten Teil geschrieben, dann hätte ich es fast komplett übernehmen können - dein Einverständnis vorausgesetzt. Aber vielleicht treibt es die Staatsanwältin soweit, dass ich noch darauf zurück greifen kann oder noch besser, ich nehme dich als meinen Verteidiger und die Zulassung vor Gericht müsstest Du noch beantragen. - grins.

An die Stasi - Vorgehensweise erinnert mich das auch und ist es nicht traurig, wenn man die Grundfeste der Verfassung mit solchen Gesetzen absichern möchte, womit man doch nur jene stärkt, die ohnehin dagegen Verstoßen möchten? Souverän ist anders!
Und im Vergleich zu dem, was Müntefehring vom Stappel gelassen hat, ist das geradezu lächerlich. Nochmals vielen Dank für die Mühe und dein Engagement, Günter, ich glaube auch es wird beigelegt wegen Geringfügigkeit, wie mein Bußgeldbescheid. Aber ich werde an der Gegenanzeige festhalten, denn solche Typen sind mir zuwider. - LG Fred


Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Ich habe Jura studiert. Und es hat nichts mit einer Einstellung zu tun, sondern mit deutschem Recht. Ich würde mal gehässig vermuten, dass diese Staatsanwältin auch nur "vorwärts" kommen will. Einem Prozess wird sie nicht Stand halten können. Da ich leider nicht bestallt bin, müsstest Du Dir dann einen (kostenlosen) Anwalt nehmen. Dies kann man beim Amtsgericht beantragen.
Im Übrigen kannst Du diese meine Ausführung selbstverständlich Dir zueigen machen.
Und als Schlusspunkt sei bemerkt, dass die Staatsanwaltschaft gut daran beraten ist die Sache auf sich beruhen zu lassen. Es würde Einiges an grundsätzlichen Fragen der freien Meinungsäußerung aufwerfen und außerdem die Frage intensivieren, inwieweit Denunziation überhand nehmen kann.
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Ja dann wundere ich mich auch nicht mehr über die sachliche und fachmännische Analyse des §, wenn Du Jura studiert hast.
Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwältin reagieren wird und wie die Sache ausgeht. Danke, dass ich mir die Ausführung ggf. zu eigen machen darf, was ich auch tun werde, wenn es weiter geht. Irgendwie würde es mich schon reizen, wenn es zu einem Prozess käme, dann käme auch das zur Sprache, was Du zum Schluss angedeutet hast und zudem würde ich auch erfahren, was der "Heini" noch für belastendes Geschreibsel hinterlassen hat. Ich halte dich auf dem Laufenden, vielleicht im Teil 5. LG - Fred
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Einfach schreiben. Die Staatsanwaltschaft müsste aufgeben .§86a greift nicht, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Hinweis wäre noch, Steuergelder wegen Nichtigkeiten zu verschleudern.
günter
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Ja, vielen Dank ,Günter und wie gesagt, ich halte dich auf dem Laufenden.
Vor langer Zeit - Antworten
MerleSchreiber Ja, liabs HerrGÖTTle ;-) Die Zusammenhänge, die du versuchst zu konstruieren, sind abenteuerlich, lieber Günter. Rechtlich sowieso völlig irrrelevant. Was ist an § 86a Absatz 2 so schwer zu verstehen? Natürlich greift er (Grußformen).
So, so die unbedachte ZORNIGE Äußerung "eines eingefleischten Atheisten"....Ich würde sagen, da hilft dem Pepe nur ein Anti-Aggressionstraining....Konfrontation mit dem, was ihn zornig werden lässt. Ich fang schon mal an:
PfuitseichGOTT, Merle
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Ach ja, noch Eines: hast Du Dich genauso aufgeregt, als Herr Müntefehring praktisch z.b. Behinderte dazu verdammen wollte, dass sie nichts zu fressen kriegen, weil sie nicht arbeiten (können) wollen? Nein, da bist Du ganz lieb still geblieben. (Vorfall Leipziger Jobcenter).
Günter
Vor langer Zeit - Antworten
welpenweste Nu lass mal die Kirche im Dorf. Natürlich ist pepes Blödsinn, noch dazu mit Nazi-Scheißdreck behafteter Mist, verdammungswürdig. Es ist aber in einem privaten Umfeld eben nicht strafwürdig. Ende!
günter
Vor langer Zeit - Antworten
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