welpenweste Hallo Pepe50, Das war natürlich herzlich ungeschickt geantwortet, Pepe. Hier meine Version: Das Aufbauschen einer Bemerkung in einer privaten Runde, denn das ist ein Chat, erscheint merkwürdig. Dahinter steht weder eine Ideologie, sondern die Floskel Grüß Gott störte Herrn ..(Pepe) als ausgewiesener Atheist. Als Antwort fiel das hier angemahnte „Heil Hitler“. Nun wird es merkwürdig. Sieht man den lächerlichen Zusammenhang, so besagt $86 ausdrücklich: „Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.“ Chat bedeutet übrigens „plaudern“ und bedeutet die individuelle, elektronische Kommunikation in Echtzeit. Eine reine private, duale Angelgenheit. Nun sehe ich in ihrem Engagement eher die Gefahr, dass Äußerungen in einer privaten Runde bereits verfolgt werden. Ich weise dabei auf die Schweinereien der Stasi Aktionen hin, die jegliche privaten Äußerungen in der DDR zu einer Verfolgung zum Anlass nahmen. Der Vorgang an sich ist schon so lächerlich, dass ich mich wundere, dass das Gericht dem überhaupt Aufmerksamkeit schenkt. Kommen wir zu dem hier angeführten §86a. Und hier weise ich ausdrücklich auf das Strafrecht hin. Es kann nur dann strafrechtlich jemand belangt werden, wenn es dafür eine genaue Rechtsvorschrift gibt. Wenden wir uns dem Wortlaut §86a zu: Hier wird in (2) „Parolen“ erwähnt, wie man das dahin geworfene Wort „Heil Hitler“ in einem privaten Umfeld einordnen kann. Dieser Punkt (2) soll nur die „Kennzeichen“ definieren. §86a (1)1 wiederum subsumiert die Voraussetzungen. §86a(1)2 bezieht sich auf Gegenstände, ist also hier nicht anwendbar. Die Voraussetzungen aus §86a(1)1 beziehen sich auf §86 1, 2, 3, 4 bezeichneten Parteien, (Nicht zutreffend!)Vereinigungen (nicht zutreffend), öffentlich in einer Versammlung (nicht zutreffend), oder in einer von ihm verbreiteten Schriften verwendeten (nicht zutreffend!) Ausführungen. So gibt es nicht einmal einen rechtlichen Anhaltspunkt, zumal das zugegebener Maßen überzogene „Heil Hitler“ nicht einmal als Parole verwendet wurde, sondern als Antwort auf „Grüß Gott“, als eine für einen eingefleischten Atheisten zornig dahin geworfene, unbedachte Äußerung, zu werten ist. Ich befürchte, dass eine weitere Verfolgung dieser Angelegenheit lediglich dazu führt, dass die Ansicht der Staatsanwaltschaft in das Lächerliche abrutscht und überhaupt die Frage aufwirft, inwieweit sich in meiner Bundesrepublik Deutschland Überwachungsanomalien aus der DDR einschleichen. Weiterhin stelle ich die Frage, wieso dann wirklich Deutschland und den Rechtsstaat zersetzende, aus dem KZ stammende Äußerungen des Herrn Müntefehring (wörtlich):“Wer nicht arbeitet, brauch auch nichts zu fressen.“ zu Untätigkeit der Staatsanwaltschaft geführt hat. Hier allerdings war sowohl Öffentlichkeit, wie auch Menschenverachtung gegeben. Weitere strafrechtlich relevante Anhaltspunkte sind nicht gegeben. Das Verfahren ist daher per se, aber auch u.a. wegen Nichtigkeit einzustellen. Gruß Günter |
pepe50 Vielen Dank, Günter, für das hervorragende Plädoyer. Dagegen habe ich wirklich sehr ungeschickt geantwortet, aber die Antwort ist die eines Laien und zum Glück hatte ich in meinem Leben noch nicht soviel mit Paragraphen zu tun, dass ich emutionslos auf sie reagiere.. Das unterstelle ich dir selbstverständlich auch nicht, aber Du bist doch wesentlich sachlicher vorgegangen, was wahrscheinlich auch nötig ist um gegen den "Beton" der Justiz etwas ausrichten zu können oder erfolgreich zu sein. In der von dir schon gewohnten Manier, hast Du auch den § 86a recherschiert und analysiert. Hättest Du das Plädoyer schon nach dem 3ten Teil geschrieben, dann hätte ich es fast komplett übernehmen können - dein Einverständnis vorausgesetzt. Aber vielleicht treibt es die Staatsanwältin soweit, dass ich noch darauf zurück greifen kann oder noch besser, ich nehme dich als meinen Verteidiger und die Zulassung vor Gericht müsstest Du noch beantragen. - grins. An die Stasi - Vorgehensweise erinnert mich das auch und ist es nicht traurig, wenn man die Grundfeste der Verfassung mit solchen Gesetzen absichern möchte, womit man doch nur jene stärkt, die ohnehin dagegen Verstoßen möchten? Souverän ist anders! Und im Vergleich zu dem, was Müntefehring vom Stappel gelassen hat, ist das geradezu lächerlich. Nochmals vielen Dank für die Mühe und dein Engagement, Günter, ich glaube auch es wird beigelegt wegen Geringfügigkeit, wie mein Bußgeldbescheid. Aber ich werde an der Gegenanzeige festhalten, denn solche Typen sind mir zuwider. - LG Fred |
welpenweste Ich habe Jura studiert. Und es hat nichts mit einer Einstellung zu tun, sondern mit deutschem Recht. Ich würde mal gehässig vermuten, dass diese Staatsanwältin auch nur "vorwärts" kommen will. Einem Prozess wird sie nicht Stand halten können. Da ich leider nicht bestallt bin, müsstest Du Dir dann einen (kostenlosen) Anwalt nehmen. Dies kann man beim Amtsgericht beantragen. Im Übrigen kannst Du diese meine Ausführung selbstverständlich Dir zueigen machen. Und als Schlusspunkt sei bemerkt, dass die Staatsanwaltschaft gut daran beraten ist die Sache auf sich beruhen zu lassen. Es würde Einiges an grundsätzlichen Fragen der freien Meinungsäußerung aufwerfen und außerdem die Frage intensivieren, inwieweit Denunziation überhand nehmen kann. Günter |
pepe50 Ja dann wundere ich mich auch nicht mehr über die sachliche und fachmännische Analyse des §, wenn Du Jura studiert hast. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwältin reagieren wird und wie die Sache ausgeht. Danke, dass ich mir die Ausführung ggf. zu eigen machen darf, was ich auch tun werde, wenn es weiter geht. Irgendwie würde es mich schon reizen, wenn es zu einem Prozess käme, dann käme auch das zur Sprache, was Du zum Schluss angedeutet hast und zudem würde ich auch erfahren, was der "Heini" noch für belastendes Geschreibsel hinterlassen hat. Ich halte dich auf dem Laufenden, vielleicht im Teil 5. LG - Fred |
welpenweste Einfach schreiben. Die Staatsanwaltschaft müsste aufgeben .§86a greift nicht, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Hinweis wäre noch, Steuergelder wegen Nichtigkeiten zu verschleudern. günter |
MerleSchreiber Ja, liabs HerrGÖTTle ;-) Die Zusammenhänge, die du versuchst zu konstruieren, sind abenteuerlich, lieber Günter. Rechtlich sowieso völlig irrrelevant. Was ist an § 86a Absatz 2 so schwer zu verstehen? Natürlich greift er (Grußformen). So, so die unbedachte ZORNIGE Äußerung "eines eingefleischten Atheisten"....Ich würde sagen, da hilft dem Pepe nur ein Anti-Aggressionstraining....Konfrontation mit dem, was ihn zornig werden lässt. Ich fang schon mal an: PfuitseichGOTT, Merle |
welpenweste Ach ja, noch Eines: hast Du Dich genauso aufgeregt, als Herr Müntefehring praktisch z.b. Behinderte dazu verdammen wollte, dass sie nichts zu fressen kriegen, weil sie nicht arbeiten (können) wollen? Nein, da bist Du ganz lieb still geblieben. (Vorfall Leipziger Jobcenter). Günter |
welpenweste Nu lass mal die Kirche im Dorf. Natürlich ist pepes Blödsinn, noch dazu mit Nazi-Scheißdreck behafteter Mist, verdammungswürdig. Es ist aber in einem privaten Umfeld eben nicht strafwürdig. Ende! günter |