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Post von der Bussgeldstelle (2) - Einspruch/Ablehnung u. Allgemeines

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"Was ist denn schon eine Notdurft in Relation zur Geschwindigkeitsüberschreitung?"
Veröffentlicht am 12. Oktober 2016, 28 Seiten
Kategorie Ratgeber
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Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt. Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen. Ich bin ...
Was ist denn schon eine Notdurft in Relation zur Geschwindigkeitsüberschreitung?

Post von der Bussgeldstelle (2) - Einspruch/Ablehnung u. Allgemeines

Post von der Bussgeldstelle (2)

Ende Teil 1 Da es mehre Möglichkeiten gibt die Fahrt zur Verrichtung der Notdurft zu unterbrechen, ist eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nicht gerechtfertigt und war demnach nicht das einzige Mittel um die Gefahr abzuwenden. Die Voraussetzung für die Anwendung von § 16 OwiG liegen nicht vor. Eine Einstellung des Verfahrens ist nicht gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag



Da mir diese Antwort sehr global, stereotyp, Empathie - los und zu wenig Sach - und Situation bezogen erschien, dafür aber die Post nur zu Gunsten des Bußgeldes ausfiel, versuchte ich in einem weiteren Schreiben darzustellen, dass die Bedingungen des § 16 OwiG aus meiner Sicht sehr wohl erfüllt waren.










Post von der Bußgeldstelle, Teil 2 Einspruch gegen den Bußgeldbescheid v. 26. August 2016 Sehr geehrte Frau Hohlmann, (Name geändert)

hiermit lege ich Einspruch ein, gegen den o.a. Bußgeldbescheid. Ich beziehe mich dabei auf unser Telefonat vom 28.08.16 und auf Ihr Schreiben vom 08.09.2016

Es soll aber nicht nur ein Einspruch sein, sondern ich möchte meine Empörung kund tun über die scheinbare Fehleisschätzung meiner Situation,

mangelnder Empathie, nachteilige und ungünstige Auslegung des § 16 OWiG. Ich habe den Eindruck , dass Sie mein Anliegen nicht wirklich ernst nehmen und nur dem Bußgeld den Vorrang geben. Wenn der o.a. § 16 sich u.a. auf die unabwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre etc. bezieht, dann wäre das bei nicht globaler Auslegung der Fall gewesen, wenn ich meine Notdurft nicht rechtzeitig hätte verrichten können. Angenommen der Fall, ich hätte in die Hose geschissen (sorry für die derbe Ausdrucksweise, aber sie ist eindeutig) dann hätte ich mich nicht mehr aufs Fahren konzentrieren können und ein

Unfall wäre evtl. vorprogrammiert gewesen, der bei einer Geschwindigkeit von 80 Km/h auch tödlich hätte enden können oder ich hätte andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Selbst die Freiheit wäre eingeschränkt, denn der Durchfall fordert ein schnellstmögliches Handeln. Würde und Ehre liegen dicht beieinander und es wäre bestimmt keine Ehre gewesen, mit einer beschissenen Hose die Fahrt fortzusetzen oder den Rest des Tag zu verbringen, denn zum Umziehen hätte ich nach Hause gemusst und das waren ca. 160 Km. Das müsste bei einem strengen Beurteilungsmaßstab berücksichtigt

werden. Zudem wurde ich von zunehmenden Bauchschmerzen gequält und von Panik erfasst. Durch das Erhöhen der Geschwindigkeit gelang es mir davon abzulenken, in der beruhigenden Gewissheit, in wenigen Minuten die Raststätte Wasserbillig Brück zu erreichen, wobei jede Minute entscheidend war.. Natürlich gab es mehre Möglichkeiten anzuhalten zur Verrichtung der Notdurft, aber in meiner Situation erschien mir keine Andere effektiv und praktikabel, noch hatte ich die Zeit, alle Möglichkeiten gegeneinander abzuwägen.

Mit 71 Jahren hab ich nicht mehr den Elan und die Fitness über eine Leitplanke zu Flanken um nach einem Pixiklo Ausschau zu halten, denn etwas Ähnliches hätte es schon sein müssen, um nicht der Ordnungswidrigkeit zu unterliegen, welche sich mit „Wildpinklern“ oder was noch viel schlimmer wäre; mit „Wildkotern“ befasst. Abgesehen davon, hätte das alles viel zulange gedauert, da die Situation schnelles Handeln erforderte Nach dieser Darstellung sind m.E. die Bedingungen des § 16 (OWiG) erfüllt und die Einstellung des Verfahrens wären sehr wohl gerechtfertigt. Daher

möchte ich Sie bitten, Ihre Entscheidung nochmal zu prüfen und zu überdenken. Von Ihrer Entscheidung wird es auch abhängen, ob der Paragraph dem Schutze der Bevölkerung dient oder ob andere Interessen Vorrang haben. Unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens, werde ich den Vorfall veröffentlichen und es wird sich zeigen, ob nicht andere Mitbürger, aus ähnlichem Grund, die Geschwindigkeit erhöht haben und nur das Glück hatten, nicht geblitzt worden zu sein. Diese Information ist nicht dazu gedacht, Sie in Ihrer Entscheidung beeinflussen zu wollen. Ich erwarte nur, dass eine nur zu menschliche

Unpässlichkeit über einem Paragraphen steht, der zudem, sowohl Auslegung wie Ermessensspielraum bietet, die richtige Entscheidung zu treffen.. Außerdem möchte ich den Mitbürgern, an Hand dieses Beispiels mitteilen, wie dieses Problem in Deutschland, von den Behörden bzw. den entsprechenden Dienststellen, gehandhabt wird. Von einem Durchfall überrascht zu werden, ist nichts Außergewöhnliches, nur man kann es sich nicht aussuchen wo und wann es einen ereilt. Doch eins ist sicher; ein Durchfall kümmert sich nicht um Gesetze die von Menschen gemacht wurden, denn er folgt dem Naturgesetz und das könnte man auch als

höhere Gewalt bezeichnen. Mit freundlichen Grüßen Scheinbar hatte man meinem Anliegen Vorrang eingeräumt, denn nach einer Woche erhielt ich schon eine Antwort d.h. wenn etwas im Interessen der Behörde ist, dann kann es auch ganz schnell gehen. Ob sich die Sachbearbeiterin mit meinem Einspruch überfordert fühlte oder aus welchen Gründen auch immer, die Antwort stammte nicht von ihr, sondern von einer anderen Person, die sich Herr/Frau (?) May nannte. Diesen Namen brauche ich nicht zu ändern, denn der Brief wurde unverschlossen,

also für jeden nachlesbar, an mich geschickt. (Beweis: Das offene Couvert) Selbst das könnte System haben, um evtl. Nachahmern klar zu machen, dass ein Einspruch zwecklos ist. Sehr geehrter Herr Koll, auch wenn ihre Situation aus menschlicher Sicht sicher nachvollziehbar ist, scheitert die Einstellung des Verfahrens an der Tatbestandsvoraussetzung, dass bei Abwägung der widerstreitenden Interessen – das dringende Bedürfnis eine Notdurft zu verrichten – und des Grades der Ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse, das

beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Es ist daher zu prüfen, ob die hier vorliegende Form einer erforderlichen Abwehrhandlung gegeben ist. Dies bedeutet, die Notstandshandlung besteht im Begehren einer Tat um eine Gefahr von sich oder anderen abzuwenden. Zu beachten ist hier, dass die Gefahr nicht anders als durch die konkrete Notstandshandlung abwendbar sein darf. Die Handlung muss somit erforderlich, also das mindeste Mittel sein. Der Notstandsübende ist gehalten auf evtl. vorhandene Ausweichmöglichkeiten zurück zu greifen. Wie Sie bereits erwähnten, wäre im vorliegenden Falle die Möglichkeit gegeben gewesen am

Standstreifen anzuhalten und dort bestmöglich die Situation bestmöglich zu klären bzw. die nächste Ausfahrt zu nutzen, um eventuell eine Toilette aufzusuchen. Sie teilen mit, von stärkeren Bauchschmerzen gequält worden zu sein. Es ist bei Schmerzen nicht ratsam die Geschwindigkeit zu erhöhen. Starke Schmerzen machen es schwieriger wenn gar nicht möglich die, für das Fahren auf der Autobahn, notwendige Konzentration zu halten. Erhöhen sie nun noch die Geschwindigkeit über das Erlaubte, ist eine noch höhere Konzentration aufzubringen. Dies ist in der von ihnen geschilderten Situation nicht

ratsam. Ebenso ist es nicht richtig sich mit einem Erhöhen der Geschwindigkeit von der gesundheitlichen Situation ablenken zu wollen, ist diese so schlecht, dann wäre das herbeirufen eines Krankenwagens möglich gewesen. Selbst wenn Sie mit dem Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit begehen, so ist diese geringwertiger als die nun hier vorliegende. Zudem muss eine Abwägung der bedrohten Rechtsgüter vorgenommen werden. D.h. das bedrohte Rechtsgut muss von erheblich höheren Wert sein, als das beeinträchtigte. Das hier

bedrohte Rechtsgut ist das des eigenen Autos und Kleidung und die Ehre durch eine evtl. Bloßstellung durch verunreinigte Kleidung. Die bedrohten Rechtsgüter sind hier jedoch die höherwertigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit von Ihnen und der mit ihnen fahrenden Verkehrsteilnehmer. Überhöhte Geschwindigkeit ist die Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle. Um eben diese zu vermeiden, wird die Geschwindigkeit je nach Situation vor Ort angepasst. Es erfordert eine höhere Konzentration, schnelleres Reaktionsvermögen und hat selbst bei schnellen Verhalten des

Fahrers einen verlängerten Bremsweg zur Folge. Auch rechnen andere Verkehrsteilnehmer damit, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird und planen dies in ihr Fahrverhalten ein. Daher kann aufgrund der geschilderten Gründe zwar von einer Notlage ausgegangen werden, jedoch sind die Merkmale der Notstandshandlung nicht erfüllt und somit die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen Z- … auch wenn ihre Situation aus menschlicher Sicht sicher

nachvollziehbar ist, … Das hörte sich doch gut an und ich hatte die Hoffnung, dass man bereit war, die Situation tatsächlich so zu sehen, um mein Handeln zu verstehen.

Ich hatte mich zu früh gefreut: … scheitert die Einstellung des Verfahrens an der Tatbestandsvoraussetzung, dass bei Abwägung der widerstreitenden Interessen – das dringende Bedürfnis eine Notdurft zu verrichten … Ze … um es kurz zu machen, kein Grund ist die vorgegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.


Aus der Sicht derjenigen, die daraus

Kapital schlagen, kann ich sehr gut nachvollziehen, dass sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung sehr hohe Maßstäbe anlegen müssen, um den Mythos von der Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten. Würde es Schule machen, dass man Geschwindigkeitsüberschreitungen toleranter handhabt, dann könnte leicht der Eindruck entstehen, dass so manche, wenn nicht sogar die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen überflüssig sind. Der gesunde Menschenverstand sollte ausreichen, um die Geschwindigkeit richtig einzuschätzen und das, vor allem in Gefahrenbereichen jeglicher Art, wozu

natürlich auch Schulen, Kindergärten etc. gehören.

Bei jenen, die zu dieser Eigenschaft nicht fähig sind, hilft auch kein Bußgeld, es sollte der Führerschein entzogen werden bzw. sie dürften erst gar keinen bekommen. Was man in der Fahrschule lernt, ist u.a. vorausschauendes Fahren. Das wiederum setzt mitdenken voraus, aber selbst wenn man das wollte, man kann es nicht, denn auf Schritt und Tritt wird man bevormundet, wie man zu fahren hat und das stumpft ab, doch dem Mainstream scheint es zu gefallen.

Aber nicht nur das, die wenigsten machen sich Gedanken darüber, dass man

zu Verkehrsübertritten verleitet bzw. provoziert wird und das überwiegend im Bereich der Geschwindigkeit. Was ist das eigentlich für eine Volks- verdummende Aussage: Die meisten Unfälle entstehen durch zu hohe Geschwindigkeit?

Damit möchte man alle Geschwindigkeits - begrenzungen rechtfertigen in der Hoffnung oder auch Gewissheit, dass sich möglichst wenig daran halten. Es gibt keinen Verkehrsunfall, wo nicht die Geschwindigkeit eine Rolle spielen würde!

Wenn z.B. ein Kind in einer 30 km/h

Zone, mit 20 km/h überfahren wird, dann befand man sich zwar innerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, aber man war eindeutig zu schnell. Das ist relativ und das kann kein Schild regeln. Geschwindigkeitsbegrenzungen können nur einen verschwindend kleinen Situationsbereich abdecken und sie orientieren sich nicht an der sich laufend verändernden Verkehrssituation, aber sie behalten ihre Gültigkeit, 24 Std. am Tag – das gilt natürlich auch für die Blitzanlagen. Das meiste Geld lässt sich natürlich dort verdienen, wo die Verkehrsteilnehmer

eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nachvollziehen können oder wollen und das ist auch bewusst so gewollt. Ein Beispiel, stellvertretend für unzählige nur in den verschiedensten Konstellationen. Quer durch die Eifel bis nach Luxemburg verläuft die gut ausgebaute und gut frequentierte Bundesstraße B 51. Von vielen Nebenorten gibt es Zufahrten, aber nur einige werden mit Geschwindigkeits - Begrenzungsschildern von 70 km/h „abgesichert“. Auffallend ist, dass gerade die Zufahrten abgesichert sind, die es eigentlich gar nicht nötig hätten,

weil sie von beiden Seiten gut überschaubar bzw. einsehbar sind. Da ich kein Fahrzeug bemerkte, welches auf die B 51 auffahren wollte, ignorierte ich das Schild und fuhr die bis dahin erlaubte Reisegeschwindigkeit von 100 km/h wobei ich leider den „Starenkasten“ übersehen hatte, der natürlich auch nicht bei allen Zufahrten montiert war, sonst wäre ich gewarnt gewesen. Und nun die Krux: Ein Stoppschild hindert den Auffahrenden am zügigen Auffahren und somit wird die Geschwindigkeitsbegrenzung gerechtfertigt und als Gefahrenbereich deklariert. Das gilt natürlich auch dann,

wenn niemand auffahren möchte, wie in meinem Falle. Die Abzocke wird natürlich von der StVO voll unterstützt. Je mehr Verordnungen und Verkehrszeichen um so größer ist die Wahrscheinlichkeit guter Einnahmen mittels Bußgeldern. Den meisten ist diese Abzocke schon so in Fleisch und Blut übergegangen und die Manipulation so vollendet, dass sie sich schuldig fühlen, wenn ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Es ist ja auch so eindeutig! Wer z.B. geblitzt wurde, bekommt eine Benachrichtigung, die keine Fragen offen lässt und ein Einspruch i.d.R. so abgetan wird s.o.

die Antwort der Bußgeldstelle.

Bei oberflächlicher Betrachtung hört sich das vernünftig an, aber es besagt nichts anderes wie: Eigentlich ist das Problem uns scheißegal, sie haben die Geschwindigkeit überschritten und nur das zählt. Nicht das geringste Verständnis für mein Handeln in der Notsituation, aber jede Menge „guter“ Ratschläge, die schon fast beleidigend sind, weil so wenig voraus gesetzt wurde oder Verhaltensvorschläge gemacht wurden, die für mich nicht in Frage kamen - oder sollten sie es nur mit Dummen zu tun haben?

Das kann auch nicht sein, denn die legen leider keinen Einspruch ein, denn würden das alle tun, die geblitzt werden oder sich falsch behandelt fühlen, dann wären meine Chancen wesentlich größer oder die Blitzanlagen würden sogar entfernt, wäre der Einspruch flächendeckend. Die Empfehlung, eine größere Ordnungswidrigkeit mit einer Kleineren auszugleichen, das ist schon reichlich unverschämt und es würde mich nicht wundern, wenn jemand auf die Idee käme, einen Durchfall an sich schon als Ordnungswidrigkeit anzusehen, auch das würde die Masse über sich ergehen

lassen. Was ist es doch schön in einem Rechtsstaat zu leben, der zudem auch noch demokratisch regiert wird. Wären da nur nicht die vielen sinnlosen Gesetze und Verordnungen, die dem widersprechen und die hämisch grinsenden Verkehrszeichen, die uns zusätzlich bevormunden und wer sie nicht beifolgt, den trifft der Blitz. Das Verfahren ist noch nicht ausgestanden und ich habe darum gebeten, es an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben. Evtl. erfolgt späte ein weiterer Teil.

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Über den Autor

pepe50
Ich sehe und verstehe mich als Hobby-Autor. Da ich jedoch mit dem Schreiben nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, nehme ich mir die Freiheit heraus und schreibe das, wozu ich Lust habe, woran ich Spaß habe und was mir gefällt.
Da ich ein kritischer Mensch bin, gerne alles hinterfrage, was mir fragwürdig erscheint und darüber Nachdenken (ein weiteres Hobby von mir) schreibe ich nicht nur zur Unterhaltung und zum Wohlgefallen.
Ich bin mir dessen bewuust, dass ich die Mehrheit damit nicht begeistern kann. Aber auch in dem Falle ist mir Qualität lieber als Quantität.
Alle (annehmbaren) Kommentare sind ausdrücklich erwünscht und ich betrachte sie als Belohnung.

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LogorRhoe Der Geltungsbereich des OWIG ist sehr interessant.

§ 5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Hm nun ist die Frage, warst du mit einen Schiff oder Luftfahrzeug das berechtigt ist die Bundesflagge zu tragen unterwegs?

Gesetze bedürfen einen Geltungsbereich und ein Inkrafttreten.

Was sagt Owig zu dem Inkrafttreten
§ 135 Owig (Inkrafttreten)

hm da steht kein Datum drin, somit nicht in Kraft getreten.

Sehen wir doch mal was das Bundesgesetzblatt dazu sagt:
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Wieder einmal ist aufgezeigt, dass es in der BRD nur Willkür und
Rechtsbankrott gibt.

Was ist der Rechtsbanrott?
Dazu eine Definition von “Rechtsbankrott” laut Juristischem Wörterbuch von Gerhard Köbler, 15. Auflage, (ein SystemBuch):
“Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen.
Eine … Rechtseinrichtung offenbart bspw. R. , wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht… .”

Wenn mehr Menschen endlich erkennen würden was hier in der BRD los ist, dass Sie nur durch ihren Urnengang diesen Rechtsbankrott zu Gunsten der Gierigen Konzerne aufrecht erhalten. Nicht mehr zu den Wahlen gehen und die Wahlbenachrichtigungen entwerten mit folgenden Wortlaut

Anstiftung zum Hochverrat, da seit 1956 per Urteil. welches nochmals 2012 die Aussage seitens Bundesverfassungsgerichts (welcher Verfassung) erneut bekräftigte, entschieden diese, dass die Wahlen seit 1956 ungültig sind. Auweia - Würden die Leute nicht Verblödungsfernsehen sehen, statt dessen sich mal mehr Informieren wäre dieses Verbrechersystem längst ad acta gelegt.

hier ein Buch zu empfehlen
Wenn das die Deutschen wüssten.....
Wussten Sie, dass Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass nicht Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt und fast alle Deutschen in ihrem eigenen Land staatenlos sind? Nein? Es gibt tatsächlich ein Dokument, welches die rechtmäßige Staatsangehörigkeit bescheinigt, aber es ist keines der beiden zuvor genannten. Nur wenige Deutsche sind im Besitz dieser speziellen Urkunde, z.B. viele Staatsanwälte, Notare, Bundespolizisten oder Politiker. Wussten Sie zudem, dass Gerichtsvollzieher in der BRD seit 2012 keine Beamten mehr sind oder dass die BRD selbst gar kein Staat ist - und auch nie war -, sondern eine von den Alliierten installierte Verwaltung, die großteils innerhalb einer „Firmenstruktur“ operiert? War Ihnen geläufig, dass wir bald in die „Vereinigten Staaten von Europa“ übergehen und die Menschen in „handelbare Waren” umfunktioniert werden? Haben Sie sich nicht auch schon gewundert, wieso aus dem Arbeitsamt eine „Agentur für Arbeit“ geworden ist oder warum Sie vor Gericht als „Sache“ behandelt werden und nicht als Mann oder Frau? Und Sie werden wahrscheinlich auch überrascht sein, wenn Daniel Prinz Ihnen die Rolle des Vatikans und der katholischen Kirche darlegt, die darin genauso verwickelt sind wie die City of London. War Ihnen bewusst, dass die Sklaverei in Wirklichkeit nie abgeschafft wurde?
Der Autor beantwortet nicht nur diese Fragen ausführlich, sondern zeigt zudem auf, welche höchst raffinierten und hinterhältigen Mechanismen eingesetzt werden, die uns alle versklavt haben und dafür sorgen sollen, dass wir aus dem gegenwärtigen, riesigen Hamsterrad nie ausbrechen. Im Buch kommt dabei auch ein Insider zu Wort, der mit weiteren brisanten Fakten aus dem Nähkästchen plaudert, z.B. auch, auf wie viele Menschen die Weltbevölkerung von der Elite reduziert werden soll. Wie ein roter Faden wird das gesamte Konstrukt offenbart, auf dem dieses Kontroll- und Machtsystem aufgebaut ist. Sie glauben, Sie wüssten als aufgewachter „Bürger“ tatsächlich bereits über alles Bescheid? Dann werden Sie spätestens hier eines Besseren belehrt.

Daniel Prinz bleibt jedoch bei all diesen Informationen nicht stehen. Er präsentiert im zweiten Teil des Buches auch tiefgreifende und fundierte Ideen und Lösungsansätze, die aufzeigen, wie wir uns aus diesem Sklavensystem wieder befreien und eine wirklich gerechte Welt in Frieden und Harmonie erschaffen können. Und bei dem Ganzen spielt Deutschland die Schlüsselrolle.

Der Link zum Buch https://www.amazon.de/Wenn-das-die-Deutschen-wüssten/dp/3938656271/ref=sr_1_1/252-1184901-4441009?s=books&ie=UTF8&qid=1478280485&sr=1-1&keywords=wenn+die+deutschen+wüssten

Lg ©LogorRhoe von Niederwerrn #LogorRhoe

Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Vielen Dank für deinen Umfangreichen und informativen Kommentar, Dirk. Was das OWiG betrifft, der Fall ist an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden und ich bin gespannt wie dort entschieden wird. Aber ich fürchte sie werden sich einig sein.
Alles Andere was Du gefragt hast, interessiert die Masse nicht. Dass wir alles Andere sind als ein souveräner Staat, wissen die meisten auch nicht und wenn die Alleierten wollten, könnten sie gegen Deutschland militärisch vorgehen, sofern sie das möchten - das ist für die Amis besonders interessant, da es noch keine Regierung geschaftt hat einen Friedensvertrag auszuhandeln und ich frage mich wieso das so ist.
Nochmals vielen Dank, auch für die zusätzlichen Aufmerksamkeiten. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
LogorRhoe https://www.youtube.com/watch?v=rqnP1rAaKBo

Ein Video zum Thema "Reichsbürger" sollte den Menschen die Augen öffnen. Wenn Sie noch Augen haben zum SEHEN, Ohren haben zum REDEN, besser noch zum SCHREIEN

übrigens ich bin der detlef norbert : LogorRhoe von Niederwerrn
Vor langer Zeit - Antworten
mohan1948 Das ist sehr interessant lieber Fred (wenn einer eine Reise tut...)
wie immer Deine Ausführungen dazu!
Den ersten Teil habe ich wahrscheinlich verschwitzt (lach)
ganz liebe Grüße
Hannelore
Vor langer Zeit - Antworten
pepe50 Ich hatte dich auch schon vermisst, beim ertsen Teil, liebe Hannelore, aber Du hast ihn ja gefunden :-)
Ehrlich gesagt, dass Autofahren macht mir keinen Spaß mehr. Nächstes Jahr läuft der TÜV ab, dann werde ich mich aus dem Straßenverkehr zurück ziehen, denn auf diese verlogene Abzocke kann ich verzichten. - LG Fred
Vor langer Zeit - Antworten
mohan1948 Das kann ich mir denken lieber Fred! Es ist auch bei uns so, dass sie unerwartet auftauchen auch mit Laserkanonen um uns zu bestrafen. Leider werden bei uns die ausländischen Fahrer selten zur Kasse gebeten, denn die ignorieren so sämtliche Geschwindigkeitsgrenzen. ie Österreicher sind zu dumm, um die Strafen einzutreiben. Ich stand einmal in Passau nur ganz kurz im Halteverbot, schon hatte ich prompt ein Knöllchen ( wie ihr dazu sagt), dass ich sehr wohl bezahlen musste. Wenn die Menschheit vernünftig wäre (Idioten gibt es leider viel zu viele) dann wüsste ein jeder, wie er sich verhalten sollte. Hast Du keine Angst, wenn Du kein Auto mehr hast, dass Du dann nicht mehr flexibel bist? Wie sieht es mit den öffentlichen Verkehrsmittel aus?
Ich hasse die lange Warterei auf einen Zug oder Bus.
Ich habe auch das Gefühl, dass wir immer mehr verlogene Politiker haben, die sich es richten.
Wünsche Dir einen schönen Tag
liebe Grüße aus Linz an der Donau
Hannelore
Ich
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