Cum - Ex
Auch ich wusste eigentlich gar nicht, was solche Cum Ex Geschäfte sind.
Und ich bin glücklicher Weise kein Banker. Mir würde schlecht werden.
Fangen wir an.
Der Trick beruht auf dem hin und her Schieben von Aktienpaketen. Einmal Aktienpaketen mit Dividende (cum dividended) und einmal Aktien ohne Anspruch auf Dividende (ex dividended), daher kurz „cum ex“ Geschäfte.
Klingt noch genauso verwurkselt, ist aber prinzipiell ein simples Vorgehen. Es geht um einen Stichtag, den sogenannten Dividenden-Stichtag, das ist ein Tag nach der
Hauptversammlung des DAX – Unternehmens. Genau dann werden die Dividenden (wirtschaftl. erwirtschaftetes Plus der Aktie) an die Aktienhalter ausbezahlt.
Das ist recht einfach und ich entwickle es an einem rein theoretischen Beispiel.
Ein Aktionär hält eine Aktie des Unternehmens, hier Bier AG. Die Dividende der Aktie (also der Gewinn, welches das Unternehmen auszahlt) sei 1 € pro Aktie. Der Anleger bekommt aber an diesem Dividenden-Stichtag(DV-Tag) nur 75 Cent überwiesen, weil das Finanzamt auf Aktiengewinne 25% Steuer erhebt (Kapitalertragssteuer). Die werden gleich von vornherein abgezogen.
Alles klar, legal und in Ordnung.
[warum eigentlich nur 25%]
Es gibt dabei aber eine Ausnahme!
Banken (auch sog. Fonts), Kreditinstitute brauchen dererlei Steuern nicht zahlen!
[Anm für Spezialisten.: Dividenden unterliegen bei Banken,Fonts, Kreditinstituten nicht der Körperschaftssteuer. Wenn es also auf Dividenden keine Steuer gibt, kann man vom Fiskus die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern]
Dem Finanzamt wird also eine Bescheinigung vorgelegt, dass man als arme Bank zu Unrecht 25 Cent pro Aktie Kapitalertrag-steuer abgezogen bekommen hat und fordert hiermit das Geld zurück. Der Fiskus zahlt also
die 25 Cent wieder aus und die Bank erhält damit den vollen Dividendenertrag der Aktie von einem €.(im Gegensatz zu allen anderen Normalos, die nur 075 Cent bekommen!)
Bis jetzt ist das noch recht übersichtlich.
Jetzt kommt die Trickkiste.
Aha, die Bank bekommt Steuer zurück!
Ich lasse den ganzen anderen Kladderadatsch weg. Dass Aktie nach der Dividendenauszahlung weniger wert ist, usw. Glauben Sie mir bitte, es spielt bei diesem Geschäft keine Rolle, weil die Bank genau dieselben Aktien wieder bekommt, wie vor dem Kreislauf.
Jetzt müssen sich mehrere „Bubis“
zusammenschließen.
Mindestens ein Triumvirat.
Dann gibt es noch denjenigen, der die Arschkarte ziehen wird, nämlich der Staat.
(A - Investor(en); LVK - Leerverkäufer)
Die Bank ist Besitzer der Aktien der Bier AG.
Es geht los!
A kauft Aktien der Bier AG von LVK, der noch gar keine einzige Aktie der Bier AG hat. LVK muss sie (die Ware, die Aktie) erst innerhalb 2 Tagen nachliefern.
(sog. ungedeckter Leerverkauf "cum")
Entscheidend ist natürlich, dass die Aktie
noch vor diesem Dividendenstichtag (DV-Tag) erworben wurde.(cum Geschäft)
Nächster Schritt nach dem DV-Tag.
Die Bier AG zahlt an den Aktienbesitzer (Bank) die Dividende aus. Gleichzeitig behält der Staat die Steuer ein.
(Bier AG zahlt Aktien Gewinn aus, Staat behält Steuer)
Schnell überweist die Bank die Aktien an LVK und LVK leitet sofort an A weiter.
(Der LVK liefert nun endlich die Aktien an A !nach dem DV-Tag! - EX)
A verkauft sofort die Aktien wieder an die Bank. Soweit, so gut.
Nun wird der Fiskus gemolken.
Die Bank hat die Bescheinigung, dass sie die Steuer zurück bekommt.
(Die Bank stellt die Bescheinigung für A aus.)
Aber auch A pocht auf Steuerrückzahlung. A hat schließlich offiziell noch vor dem DV-Tag die (cum) Aktien von LVK gekauft!
Die Bank bestätigt nun A, dass er Anspruch
auf eine Steuerrückzahlung hat.
Nun geht es zur Kasse, nämlich zum Finanzamt.
Die Bank verlangt die Steuer zurück.
A verlangt die Steuer zurück, obwohl A nie einen Cent Steuer gezahlt hat.
(Der Staat zahlt 2 X Steuern zurück, die er nur einmal eingezogen hat)
Nehmen wir ein Zahlenbeispiel und sehen uns das Ergebnis dieses Cum-Ex Geschäftes an.
Die Bier AG zahlt 0,50 Cent Dividende pro Aktie. Die Bank hält 240.000 Aktien.
Die Dividende beträgt 120.000 €. Der Staat behält 30.000 € Steuer. Am Schluss zahlt der Staat 30.000 € Steuer an die Bank zurück. Dann zahlt er auch an A 30.000 € zurück. Die drei „Freund“ teilen die Beute untereinander auf. Der Reingewinn für jeden, ohne je einen Finger gerührt zu haben, beträgt10.000 €, steuerfrei!. Natürlich zahlt niemand wirklich, kauft niemand wirklich. Die Bank hat nach wie vor ihre Aktien und ihre Steuerrückzahlung.
Alles Andere ist reine Computersache. Das funktioniert bei jeder Aktienausschüttung, in Milliardenhöhe!
Aber die Zahlen stehen in den Büchern!
Und so scheint der Betrug am Staat legal. Nach weit über 15 Jahren, will nun die Staatsanwaltschaft Geld zurück.
HIHI! Wer ist denn nun unberechtigt gewesen? Wer war denn nun der Verbrecher? Da kommt nichts raus.
Fest steht, dass die Bank (ohne sie geht das Ganze natürlich nicht) skrupellos den deutschen Steuerzahler bescheißt.
Dies ist einer der Schweinereien der Millionäre und Milliardäre (die A's), nicht die angeblich so faulen Hartz IV Empfänger. Jedes Jahr gingen diese ergeierten Steuerrückzahlungen in die Milliarden!