Newcomer Das Gedicht von Böhmermann habe ich gesehen als es ausgestrahlt wurde, und ich bekam sofort ein mulmiges Gefühl. Gerade deswegen, da die Kanzlerin einen Deal mit der Türkei schloss. Doch Böhmermann ist über das Ziel hinaus geschossen und als intelligenter Mann hätte er wissen müssen, dass es ein Nachspiel haben wird. Für mich ist es zu simpel in einer Satire Ross und Reiter beim Namen zu nennen, die viel größere Kunst ist es für mich, es indirekt anzudeuten, und doch dabei zu wissen wer genau damit gemeint ist. Trotzdem empfinde ich Vieles als äußerst zweifelhaft die Klage gegen Böhmermann zuzulassen, aber nun warten wir doch mal ab was denn das deutsche Gericht gegen ihn vorbringt. Die Reaktion von Hallervorden gefällt mir, und zusätzlich ist You Tube voll mit anderen Gegenreaktionen der Häme und des Spotts. An dieser Stelle noch, mein lieber Günter, falls Du jetzt wegen irgendwelcher Äußerungen angeklagt wirst, dann setze ich mich neben Dich auf die Anklagebank. Dann lassen wir uns Schritt für Schritt diesen Rechtsstaat erklären, und danach sind wir schlauer als jemals zuvor. Diese Erkenntnisse werden uns dazu verhelfen selbst in der Politik aktiv zu werden, und dann erklären wir jedem den Rechtsstaat. Natürlich mit einem gewissen ironischen Unterton, um der ganzen Sache die entsprechende Würze zu verleihen. WIR SCHAFFEN DAS!!!! Herzliche Grüße von Marko |
welpenweste Wie üblich müssen wir erst hinter verschlossenen Türen eine Einigung erzielen, wer denn von uns Beiden mehr Macht haben soll. Schwierig, es bedarf Nachtsitzungen. (lach) Danke vielmals für Deinen ironisch gekonnten Kommentar, welcher etwas Lockerheit in diese geradezu lächerliche Affäre mitbringt Günter |
Newcomer Natürlich, die Nachsitzungen sind zwingend erforderlich - gar keine Frage! Die Machtverhältnisse sind aber völlig unwichtig, Hauptsache der Rubel rollt in unsere Taschen, und wir eleminieren jeden politischen Gegner mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Zweifellos werden wir noch bessere Wege dafür finden, um allen zu beweisen wie Politik wirklich funktioniert. Herzlichen Dank für Deine Coins, mit patriarchen Grüßen, Marko |
CHM3663 Ich kenne das Gedicht auch nicht, aber diesen "Fall" sehe ich als Paradebeispiel für alles, was unbegreiflich und gefährlich "schief läuft". Es ist eigentlich kaum zu fassen, und man meint, man wäre in einen grottenschlechten Film geraten... Statt die echten Probleme anzugehen... Na ja... Aber wenigstens unsere Meinungsfreiheit müssen wir mit allen Mitteln verteidigen - auch, wenn von Demokratie hier kaum nch etwas übrig ist! Wenn Deine Geschichte eine Unterschriftenliste wäre, würde ich sofort unterzeichnen. Dankeschön und LG, Chrissie |
pekaberlin Du hast es zwar ausführlich erklärt, aber dann doch durcheinander gebracht. Nach dem, von dir erwähnten, "Majestätsbeleidigungsparagraphen" MUSS die Regierung den Auftrag zur Verfolgung geben! Und Regierungschefin ist nun mal Merkel. Aus und Punkt! Davon unabhängig, also nur in der Entscheidung der Justiz, ist die Privatklage wegen Beleidigung (Antragsdelikt). Und auch dieser Strafantrag ist durch Erdogan gestellt worden. Es ist jetzt also Klage auf zwei verschiedenen Wegen eingereicht, die beide durch den Rechtsstaat sanktioniert sind. Davon abgesehen, war, ist und wird Beleidigung niemals Kunst sein, denn sie steht in krassem Widerspruch zu Artikel 1 GG, der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen (EGAL WELCHES MENSCHENS). Und das darf eben auch Kunst nicht! Mir passt auch nicht, was Merkel, Gauck oder auch Erdogan so tun und lassen! Aber ich argumentiere, wohl auch mit Ironie und Spott, aber niemals beleidige ich ihre Menschenwürde. Es ist ein Sturm im Wasserglas! Denn Jeder konnte wissen, welche Konsequenzen solches Tun haben kann. Und übrigens, den "massiven Polizeischutz" für einen, der das Maul zu voll nahm, sich nun feige versteckt und andere für sich reden lässt, bezahlt auch der Steuerzahler! Ach, so, für Beleidigungen, die man anderen antat, kann man sich auch entschuldigen. Das hat schon oft geholfen, aber es erfordert eben Größe und Mut. Liebe Grüße Peter |
welpenweste Hallo pekaberlin, nach §104 entscheidet die Bundesregierung (nicht Merkel), also alle zuständigen Regierungsmitglieder. Das Ressort der Regierung, das dafür zuständig ist zu einer Entscheidungsfindung beizutragen, ist das Justizministerium. Und genauso ist zu prüfen, ob eine Straftat vorliegen könnte. Daher MUSS hier niemand den Auftrag zur Strafverfolgung geben. Es hätte auch nicht zugelassen werden können, unabhängig davon, ob eine vermutete Straftat vorliegt. Das ist doch die Krux! Wir haben eine Gewaltenteilung! Die Judikative hat zu entscheiden, nicht Politiker. Wie dem auch sei. Die Kanzlerin hat entschieden. Und außerdem kommt sie (wenn auch offensichtlich wieder im Alleingang) doch zu einem Ergebnis. Das Schmähgedicht ist einfach eine Ferkelei und hat mit Comedy nichts mehr zu tun. Bedenke aber auch folgendes: Wenn ich nun sagen würde, dass Erdoan ein Schwein, ein Massenmörder ist, werde ich dann auch verklagt, weil Erdoan sich auf den Schlips getreten fühlt? Wird jeder Bundesbürger verklagt, der ein Regierungsoberhaupt auf der Welt beleidigt, sofern das Regierungsoberhaupt Anklage fordert? Wie aus Justizkreisen und auch von einigen Politikern moniert wird, hätte der §103 längst abgeschafft gehört. Schmähschriften gab es auch in Frankreich. Das hatte zur Folge, dass gegen die franz. Satirezeitschrift ein Terroranschlag mit 12 Toten verübt wurde. Der Polizeischutz ist im Übrigen wohl nicht aus Spaß und Tollerei gewährt worden. Es wird das Leben eines deutschen Staatsbürgers offensichtlich bedroht. (Die Geheimdienste dürften dafür Anhaltspunkte haben). Und auch der Schmähferkler hat Anspruch auf sein Leben. Und weil Du schon davon sprichst, dass jeder Anrecht auf Artikel 1GG hat. Da bitte ich mir aus, dass dies natürlich nur für Deutschland gilt. Für die Türken gilt in der Türkei das türkische Recht und das tritt ein Herr jemand mit Füßen. Jedenfalls, egal welche Meinung: Es freut mich, dass ein engagierter Kommentar zu meinem Buch gegeben wurde. Meine Hochachtung! Günter |
pekaberlin Wieder falsch! Die Regierung MUSS,damit die Justiz DARF, in diesem Fall! Die Justiz darf nicht selbständig handeln. Das ist ja eben das ueberkommene, sicher auch überholte Recht des so genannten Majestätsbeleidigungsparagraphen! (Die Verfolgung der Tat hat übrigens der türkische Präsident auf diplomatischem Wege beantragt!) Und für die Regierung (als Ganzes, darum geht's), darf eben nur die Kanzlerin sprechen! Wenn das was du auesserst, wahr und zu beweisen ist, wird dich auch niemand verurteilen, also Massenmörder z.B.. Dass der Artikel 1 nur in Deutschland gilt, besagt noch lange nicht, dass ein deutscher Staatsbürger ihn nicht beachten muss gegenüber Ausländern oder dem Ausland! Wenn das, nach deiner Meinung nicht so ist, haben wir keine weitere Diskussionsgrundlage mehr. Im Übrigen, war ich auch nie "Charlie", wie du hier nachlesen kannst. Denn alles Übel, auch der Terror, hat etwas mit der Verletzung der Menschenwürde zu tun. Auch wenn dies nicht alle Mittel rechtfertigt, es trägt dazu bei. Liebe Grüße Peter P.S. Warum entschuldigt sich B. nicht für die" Ferkelei", wie du es nennst? |
welpenweste Du willst offensichtlich, dass wir aneinander vorbei reden: Dein Satz: Die Regierung muss, damit die Justiz darf. Mein Satz: Justiz darf nicht, wenn es die Politik nicht will. zweiter Ansatz: Artikel 1 soll nicht nur jeder beachten, ob nun gegen Ausländer, oder im Ausland, er muss es sogar. Meine Aussage hinterfragt, ob jeder Staat und jeder Staatsbürger in der Welt diesen Artikel 1 ebenfalls ernst nimmt, oder ihn beachtet. Ich denke eher nicht. Dabei drehe ich die Hand nicht um. Weder die Amerikaner in Guantanamo, noch in Russland, noch in China und im arabischen Raum scheint es ganz eigene Auffassungen zu geben, wer die Beachtung von Menschenwürde verdient. Jedenfalls werden wir ja sehen, wie nun die Justiz entscheidet.(entscheiden darf) Günter |
pekaberlin Deswegen schrieb ich ueberkommen und überholt! Aber noch ist es eben gültiges Recht! (Was bisher auch niemanden störte!) Ja, genau, nun darf die Justiz entscheiden! Sogar zwei Mal! Da ja Erdogan auch als Privatperson Anzeige erstattete, kann die Justiz, in diesem Fall sogar ganz selbständig, als freie Gewalt, entscheiden. Gruß Peter P.S. Die Amis nur in Guantanamo? |
welpenweste zu P.S.: Oh Gott behüte, nein. Es würde nur hier nicht genügend Platz sein. (siehe z.B. mein Buch Amerika) |